A 154, Nr. 30 Weisung und Urteil in einem Streit um zu bezahlende Arztkosten und ehrschädigende Rede, 1597.02.07-1597.03.12 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 154, Nr. 30
Title:Weisung und Urteil in einem Streit um zu bezahlende Arztkosten und ehrschädigende Rede
Brief:Vor Hans Wetzel, Untervogt von Wiedikon, der im Namen von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich und auf Befehl von Hans Rudolf Rahn, des Rats, und Obmann des Klosteramts und zurzeit Obervogt von Wiedikon und Rieden [Albisrieden], urkundet, dass er öffentlich in Wiedikon zu Gericht gesessen ist, als Meister Bernhard Egg, Wundarzt und Bürger Zürichs, einerseits und Heinrich Künzli, von Ringlikon, andererseits erschienen sind. Durch seinen Fürsprecher Hans Wetzel hat Bernhard Egg verlauten lassen, dass er vor einigen Wochen Heinrich Künzli wegen Verdachts auf die Franzosenkrankeit untersucht habe. Seine Beschaung habe ergeben, dass die Blattern auf Künzlis Haupt und Bart unsauber gewesen seien. Darauf habe er den Erkrankten angewiesen, sich bis zum Ausgang der Krankheit von andern Leuten "im essen und thrinken" fernzuhalten. Auf Bitte Künzlis habe er auch dessen Frau und Kind in die Kur genommen und den Patienten die beste Behandlung zukommen lassen. Jedoch habe Künzli entgegen seinem Rat in Birmensdorf und andern Orten getrunken mit der Erklärung, obwohl er bei Egg in der Behandlung gewesen, nicht an der Franzosenkrankheit leide, sondern "suber und ledig" sei. Weswegen Egg den Meister Mathis Hirz mit nach Ringlikon genommen habe, welcher den ehemaligen Patienten ebenfalls für an der Franzosenkrankeit erkrankt befunden habe. Deswegen habe er, Egg, Künzli geheissen, seine Kur weiterzuführen, was dieser auch getan habe. Für die ergangenen Behandlungskosten hat Egg vor Gericht seinen Lohn eingefordert. Darauf hat aber Künzli durch seinen Fürsprecher, Heinrich Meyer, verlauten lassen, dass nicht nur seine Frau die Behandlung schlecht vertragen habe, sondern sein Kind gar an der Behandlung gestorben sei. Dies obwohl es nicht an der Franzosenkrankheit gelitten, sondern nur "nach der jungen kindern gebruch, flüssig" gewesen sei. Künzli habe sich ausserdem weiteren Beschauungen in Zürich, Schaffhausen und Winterthur unterzogen, welche alle Eggs Diagnose widersprochen und ihn in weitere Unkosten gestürzt haben. Darauf hat Künzli verlauten lassen, dass er nichts mehr mit den Doktoren oder Scherern von Zürich zu schaffeb haben wolle und frage deswegen keinem "züricher nützit nach". Künzlis Beistand hat auf Nachfrage erklärt, dass damit nur die geschworenen Meister gemeint gewesen seien. Künzli hat erklärt, er weigere sich die Behandlung einer Krankheit, die er nie gehabt habe, zu bezahlen. Ganz im Gegenteil hat er von Egg gefordert, die durch die falsche Diagnose entstandenen Kosten, mitzutragen. Nach Anhörung der Parteien beschliesst das Gericht, den Fall an Bürgermeister und Rat weiterzuweisen und diesen schriftlich festzuhalten. Auf Bitte von Untervogt und Gericht bringt Obervogt Hans Rudolf Rahn sein Siegel an.
Urteil von Bürgermeister und Rat (Nachtrag): Gemäss eingeholten Kundschaften seien Heinrich Künzli sowie dessen Frau und Kind mit den grossen Blattern behaftet gewesen und Meister Egg habe sein bestes getan, diese zu kurieren. Für Eggs Mühe und Arbeit habe ihn Künzli zu entschädigen, wegen der ehrrührigen Aussagen Künzlis soll die Ehre Meister Eggs nicht Schaden nehmen. Künzli hat deswegen eine Busse von 25 Pfund zu bezahlen und eine kurze Haft im neuen Turm abzusitzen.
Creation date(s):2/7/1597 - 3/12/1597
Creation date(s), remarks.:7. Februar 1597 (Weisung); 12. März 1597 (Nachtrag des Urteils)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Wiedikon
Überlieferung:Original, Heft (4 Blätter)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 341, Bündel 1, Nr. 24
Level:Dokument
Ref. code AP:A 154, Nr. 30
 

Usage

End of term of protection:3/12/1677
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=744287
 

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