E I 30.144, Nr. 27 Weisung des Falles des Jakob Süss von Winterthur durch die Synode zur Entscheidung an den Rat der Stadt Zürich, 1617.10.27-1617.11.12 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:E I 30.144, Nr. 27
Title:Weisung des Falles des Jakob Süss von Winterthur durch die Synode zur Entscheidung an den Rat der Stadt Zürich
Brief:Diethelm Wonlich, Dekan von Winterthur, hat auf der Synode Bericht erstattet über Jakob Süss, der vor anderthalb Jahren durch den Schultheissen und Rat der Stadt Winterthur an die Stelle des Christoffel Lüthi nach dessen Resignation auf die Prädikatur von Winterthur berufen worden ist, sich aber in den Predigten derartig ungeschickt erwies, dass er in Zürich examiniert werden musste. Danach wurde er zur Helferei versetzt. Daraufhin erhob sich Unwillen in der Bürgerschaft gegen den Dekan und diejenigen, welchen die Initiative für das Examen zugeschrieben wurde. Nachts wurde ein Schmähschreiben an das Pfarrhaus geheftet, die Feindschaft gegen sie wuchs, zumal sich die Bürgerschaft auch gegenüber der Obrigkeit schwierig erzeigte. In jüngster Zeit hat seine Cousine Verena Süss ihm versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Als sie nach Gefangenschaft und Folter den Vorwurf zurückzog, wurde sie zur Strafe ans Halseisen gestellt und von Alt und Jung so sehr misshandelt, dass sie sich an einen anderen Ort begeben musste. Als sie nach einiger Zeit zurückkehrte und die Vorwürfe erneut erhob und sie in Gefangenschaft aufrecht erhielt, hat man auch Süss in Haft genommen und beide befragt, wobei Verena Süss beständig bei ihren Aussagen blieb und Süss leugnete, so dass man zuletzt beide freiliess, ihn weiterhin im Kirchendienst einsetzte und sie im Spital versorgte. Die Bürgerschaft verhielt sich unruhig gegenüber der Obrigkeit und der Zustand der Kirche ist erbarmenswürdig. Die Synode verwies die Angelegenheit an die Herren [von Zürich]. Süss wurde eingeräumt, seine Klagen über das Verhalten der anderen Prädikanten schriftlich dem Bürgermeister [von Zürich] darzulegen.
Bürgermeister Holzhalb und beide Räte [von Zürich] beschlossen, dass Bürgermeister Rahn und die anderen Verordneten auf ihrer Reise nach Stein sich in Winterthur durch den Schultheissen Steiner, den [Zürcher] Amtmann Berger und den Landschreiber Hegner oder andere Vertrauenspersonen über den Fall informieren lassen und anschliessend Bericht erstatten sollen.
In einem Nachtrag vermerkt der Stadtschreiber, dass der Bericht der Abgesandten ergeben hat, dass sich die Winterthurer nach eindringlichen Gesprächen mit etlichen Mitgliedern des Rats und "unruwigen" erboten haben, sobald man in Erfahrung bringen würde, welche Personen sich negativ über der Obrigkeit geäussert haben, diese gebührend zu bestrafen. Süss soll nochmals in Zürich examiniert und gegebenenfalls an eine andere Stelle versetzt werden. Den Examinatoren wurde ein entsprechender Auftrag erteilt.
Creation date(s):10/27/1617 - 11/12/1617
Creation date(s), remarks.:27. Oktober 1617 (Bericht), 12. November 1617 (Vermerk)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Stadtschreiber von Zürich

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:E I 30.144, Nr. 27
 

Usage

End of term of protection:11/12/1697
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=733275
 

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