E I 30.144, Nr. 22 Abschaffung des auf einen österreichischen Brauch zurückgehenden Läutens des Mitternachtsglöckchens in Winterthur, 1606.09.16 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:E I 30.144, Nr. 22
Title:Abschaffung des auf einen österreichischen Brauch zurückgehenden Läutens des Mitternachtsglöckchens in Winterthur
Brief:Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur schreiben dem Vogt der Grafschaft Kyburg Johann Ulrich Wolf, Bürger von Zürich, ihrem lieben Nachbarn, und drücken ihr Bedauern aus, dass sich sein Amtsangehöriger Konrad Grütter durch Worte an den Herren und Oberen von Zürich schwer versündigt hat. Da Grütter in seiner Rede auch auf das Winterthurer Mitternachtsglöckchen Bezug genommen haben soll, das bisher zu Mitternacht geläutet hat, und dem Bericht des Adressaten zufolge, den der Schultheiss Abraham Künzli erhalten hat, das Läuten um Mitternacht auf eine alte österreichische Sache deutet, möchten sich die Winterthurer bei dem Vogt entschuldigen. Sie versichern bei ihre Ehre und ihren Eiden, dass ihnen das keineswegs bewusst gewesen war. Nun aber wollen sie das Läuten nicht mehr gestatten. Sie haben heute einmütig beschlossen und angeordnet, dass diese Glocke entfernt und nicht mehr in dieser Absicht geläutet werde. Wenn sie gewusst hätten, dass das Läuten Unwillen hervorrufe, hätte man es schon viel früher abstellen müssen, da sie nicht des Unwillens ihrer gnädigen Herren bedürfen, sondern vielmehr ihres gnädigen und väterlichen Willens. Sie sind von Herzen gesinnt, jederzeit und unter Einsatz von Leib und Gut und Blut nach ihrem Vermögen alles zu tun, was getreuen, gehorsamen Untertanen gebührt.
Creation date(s):9/16/1606
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 5, Nr. 17 (vgl. KAT 29, S. 937)
Trucke 77, Bündel 4, Nr. 5 (vgl. KAT 13, S. 605)
Level:Dokument
Ref. code AP:E I 30.144, Nr. 22
 

Usage

End of term of protection:9/16/1686
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=733270
 

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