A 149.1, Nr. 159 Urteil der beiden Obervögte der Vier Wachten betreffend fremde Hausleute in Hottingen und Abweisung einer Appellation an dieselben in einem ähnlichen Fall, 1721.10.31-1721.11.14 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 149.1, Nr. 159
Title:Urteil der beiden Obervögte der Vier Wachten betreffend fremde Hausleute in Hottingen und Abweisung einer Appellation an dieselben in einem ähnlichen Fall
Brief:Die Gemeinde Hottingen, vertreten von Untervogt Arter und den Vorgesetzten, klagt, dass Ulrich Lutz aus dem Appenzellerland und Bernhard Bosshard von Wila mit ihren Familien in Abraham Zieglers Haus beim Hottingersteg wohnen und sich trotz mehrmaliger Aufforderung und Bussandrohung weigern, die Gemeinde zu verlassen und von ihrem Hausherrn dabei unterstützt werden. Dies verstosse nicht nur gegen die Rechte der Gemeinde, sondern auch gegen die obrigkeitlichen Mandate. Ziegler hingegen ist der Ansicht, dass er das Recht habe, sein eigenes Haus nach Gutdünken zu gebrauchen und zu vermieten.
Die Obervögte entscheiden, dass Lutz und Bosshard bis am nächsten Dienstag sowohl das Haus von Ziegler als auch die Gemeinde Hottingen zu verlassen haben. Im Falle des Ungehorsams droht ihnen eine Busse und Gefängnis im Oetenbach.
Kurz darauf bittet Hauptmann Kramer im Namen seines Schwiegervaters Keller um ein Urteil. Die Gemeinde Hottingen geht gegen Keller vor wegen den Mietern in dessen Haus bei der Kreuzkirche. Die Obervögte entscheiden, dass es sich mit diesem Fall gleich verhalte wie mit dem oben genannten, weshalb eine eigene Untersuchung nicht nötig sei. Das Urteil gegen die Mieter von Ziegler soll sich auch auf diesen Fall sowie allfällige weitere Fälle erstrecken.
Creation date(s):10/31/1721 - 11/14/1721
Creation date(s), remarks.:31. Oktober 1721 (Urteil); 14. November 1721 (Abweisung der Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.5 x 33.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Johann Rudolf Hess, Landschreiber der Kanzlei Vier Wachten
Schlagwörter:Appellation; Bussen; Fremde; Hintersassen; Urteil

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 341, Bündel 5, Nr. 1
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 151
Level:Dokument
Ref. code AP:A 149.1, Nr. 159
 

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