MM 24.9 KRP 1831/0307 Die Commission für Revision der Gesetzgebung wird bevollmächtigt solche Beamtete, welche mit Ausarbeitung von gesetzlichen Arbeiten beschäftigt sind von ihren Amtsgeschäften für einige Zeit zu entbinden., 1831.12.21 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:MM 24.9 KRP 1831/0307
Title:Die Commission für Revision der Gesetzgebung wird bevollmächtigt solche Beamtete, welche mit Ausarbeitung von gesetzlichen Arbeiten beschäftigt sind von ihren Amtsgeschäften für einige Zeit zu entbinden.
Creation date(s):12/21/1831

Weitere Angaben

Provenienz:Staatskanzlei
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Anmerkungen:p. 239-240/utn
Weblinks:Volltext und Digitalisat
Level:Dokument
Ref. code AP:MM 24.9 KRP 1831/0307
 

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Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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