A 123.1, Nr. 196 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Uster um ein uneheliches Kind, 1542.01.14 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.1, Nr. 196
Title:Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Uster um ein uneheliches Kind
Brief:Untervogt Thomann Brunner von Uster beurkundet im Auftrag der beiden Gerichtsherren, Obervogt Bilgeri Leemann und Johannes Vogler aus Zürich, einen Streit vor dem Gericht in Uster zwischen Hans Stutz sowie Lenz Feusi aus Uster. Die Stutz sagen, dass eine Verwandte ("gfrüntin") von ihnen vor einiger Zeit das Kind von Lenz Feusis Sohn geboren habe, dieser das Kind jedoch - auf Rat seines Vaters - nicht habe annehmen wollen, worauf sie das Kind dem Lenz Feusi selber zuerkennen wollten. Darüber habe das Zürcher Ratsgericht ein Urteil gefällt, dass Lenz Feusi des Kindes halber ledig sein und es stattdessen seinem Sohn geben solle. Weil der Sohn mittlerweile jedoch verstorben ist, soll der Vater als Erbe seines Sohns für das Kind aufkommen. Weil sich das Gericht nicht für weise genug hält, ein Urteil zu fällen, wird der Fall an das Zürcher Ratsgericht verwiesen.
Creation date(s):1/14/1542
Creation date(s), remarks.:"Datum samstag vor dem zwentzigosten tag anno 1542"
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Heft (4 Blätter)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren der beiden aufgedrückten Siegel

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 327, Bündel 5, Nr. 18 (vgl. KAT 16, S. 812)
Trucke 292, Bündel 5, Nr. 28 (vgl. KAT 32, S. 470)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.1, Nr. 196
 

Usage

End of term of protection:1/14/1622
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=702090
 

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