A 123.1, Nr. 184 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Greifensee um einen Raufhandel mit Friedbruch, 1540.06.09-1541.05.10 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.1, Nr. 184
Title:Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Greifensee um einen Raufhandel mit Friedbruch
Brief:Vogt Marx Escher von Greifensee beurkundet einen Streit vor dem Gericht in Greifensee zwischen Hans Sennger und Thöny Steger von Fällanden. Sennger sagt, er sei vor Kurzem in Hosen und Hemd auf der Brücke vor der Schmiede in Fällanden gestanden, als geschrien würde, es gäbe eine Schlägerei hinter der Schmiede. Er sei hingelaufen, um Frieden zu bieten. Dort standen sich zwei mit Schwertern gegenüber. Er habe ihnen Frieden geboten und die Schwerter abgenommen. Doch Hans Müller habe ihm vorgeworfen, dass seinen Söhnen die Köpfe bluten und er ihnen daher die Schwerter hätte geben sollen. Da habe er ihm das Recht vorgeschlagen. Doch da sei Thöny Steger gekommen und habe ihn blutig geschlagen, um alten Schaden zu rächen. Sennger verlangt, dass der damals aufgesetzte Urteilsbrief der Zürcher Obrigkeit verkündet wird. Darauf antwortet Steger, die Angelegenheit tue im leid, es sei ihm aber nicht in den Sinn gekommen, sich für alten Schaden zu rächen. Vielmehr sei er zornig geworden, dass die Söhne seiner Schwester blutig geschlagen wurden und Sennger ihnen trotzdem die Schwerter nicht habe zurückgeben wollen. Auch habe er nicht gehört, dass Sennger das Recht vorgeschlagen hat. Weil sich das Gericht nicht für weise genug hält, ein Urteil zu fällen, wird der Fall an das Zürcher Ratsgericht verwiesen.
Nachtrag des Stadtschreibers von Zürich: Am 10. Mai 1541 urteilt das Zürcher Ratsgericht, dass Steger als Busse 1 Mark Silber zahlen soll.
Creation date(s):6/9/1540 - 5/10/1541
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Heft (4 Blätter)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Stadtschreiber von Zürich (Nachtrag)
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels, Nadelstiche unter Siegel

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 327, Bündel 5, Nr. 13 (vgl. KAT 16, S. 811)
Trucke 292, Bündel 5, Nr. 23 (vgl. KAT 32, S. 469)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.1, Nr. 184
 

Usage

End of term of protection:5/10/1621
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=701636
 

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