Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 123.1, Nr. 140 |
Title: | Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Uster um ein uneheliches Kind |
Brief: | Untervogt Thomann Brunner von Uster beurkundet im Auftrag der beiden Gerichtsherren, Junker Ludwig von Diesbach und Obervogt Marx Escher, einen Streit vor dem Gericht in Uster zwischen Heitz Schanold als Vogt von Annle Isler, der Witwe von Hans Pfister aus Uster, sowie Konrad Fischer aus Uster. Schanold sagt im Namen seiner Vogtfrau, dass diese vor einiger Zeit dem Hans Wagner aus Freudwil ein Kind gegeben habe, das aber nicht Seins gewesen sei. Um ihr Seelenheil nicht zu gefährden, wolle sie das Kind dem richtigen Vater geben, nämlich Konrad Fischer. Dieser bestreitet die Vaterschaft, da sie ihm sonst das Kind gleich hätte geben können. Sie aber habe Heinrich Berchtold als Vogt genommen und das Kind Hans Wagner als sein eigen Fleisch und Blut gegeben. Wer wisse, ob sie es nicht bald einem anderen geben wolle. Daher solle man der Frau keinen Glauben schenken. Darauf antwortet Schanold, dass sie so töricht gewesen sei und es unterlassen habe, weil Fischer der Götti ihres verstorbenen Mannes und Fischers Frau ihre gute Nachbarin gewesen sei. Sie habe Fischer bereits darauf angesprochen, da sie sonst mit Leib und Seele des Teufels wäre. Darauf habe Fischer zu ihr gesagt: "Nein, Ännly, Gott ist barmherzig und vergibt dem Sünder, hättest du auch alle Sünden der Welt begangen und wärest darüber reumütig, so würde dir Gott vergeben." Sie habe Fischers Kind getragen, bevor sie mit Wagner intim wurde. Weil sich das Gericht nicht für weise genug hält, ein Urteil zu fällen, wird der Fall an das Zürcher Ratsgericht verwiesen. |
Creation date(s): | 10/19/1534 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original, Heft (4 Blätter) |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Reste des aufgedrückten Siegels, Nadelstiche unter Siegel |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | Trucke 327, Bündel 3, Nr. 37 (vgl. KAT 16, S. 807) Trucke 292, Bündel 4, Nr. 17 (vgl. KAT 32, S. 465) |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 123.1, Nr. 140 |
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Related units of description |
Related units of description: | Fortsetzung siehe: A 123.1, Nr. 146 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Uster um ein uneheliches Kind, 1534.01.18 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 10/19/1614 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=699200 |
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