Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 123.1, Nr. 87 |
Title: | Beschwerde der Leute von Zollikon, Witikon und Fällanden über die Zehnten des Zürcher Grossmünsters |
Brief: | Die Leute von Zollikon, Witikon und Fällanden beschweren sich bei Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich über die Belastung durch Zehnten. Zehnten seien nichts anderes als eine Form von Almosen. Doch wüssten sie wohl, dass die Zehnten mutwillig und wider Gott verwendet würden. Gerade arme Familien müssen sich dieses Almosen am Mund absparen. Da selbst arme Arbeiter gezwungen würden, das Almosen zu erstatten, könnten sie ihre sonstigen Zinsen und Schulden nicht mehr bezahlen. Ausserdem stören sich die Leute daran, dass die Chorherren des Zürcher Grossmünsterstifts den Zehnten als ihr Eigentum betrachten. Trotzdem müssen die Leute für Taufe und sonstige Sakramente sowie für Sigristen, Totengräber und Seelgeräte noch extra bezahlen. Statt dass den Leuten von Zollikon ein Priester zur Verfügung gestellt wurde, mussten sie eine Pfründe stiften sowie den Bau von Kirche und Pfrundhaus selber finanzieren. Das Gleiche gelte für die Leute von Witikon, die für jede Messe ihr eigenes Geld hätten ausgeben müssen. Die Chorherren hätten sie geschunden und ihnen die Haut abgezogen. Auch die Leute von Fällanden klagen, dass ihr Priester kaum von der Pfründe leben könne. Deshalb gelangen sie mit ihrer Beschwerde an Bürgermeister und Rat, im Vertrauen darauf, dass diese die Zehnten überprüfen und die Pfründen rückgängig machen. Für gelehrte Priester, die das heilige Evangelium predigen, würden sie gern ihren Beitrag leisten. In der heiligen Schrift des Neuen Testaments stehe aber nichts davon, dass man Zehnten zahlen müsse. Wenn die Zehnten in der Bibel gefunden werden, dann wollen sie gehorsam sein. Kommen die Zehnten aber vom Papst oder von Kaiser Karl, dann hoffen sie, dass sie sie nicht mehr bezahlen müssen, habe doch der Papst gar viele Satzungen aufgestellt. |
Creation date(s): | approx. 6/22/1523 |
Creation date(s), remarks.: | Datierung gemäss Egli, Actensammlung, Nr. 368 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Aufzeichnung (Doppelblatt) |
Dimensions W x H (cm): | 21.5 x 30.5 |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Einsprache; Jahrzeit; Reformation; Spenden; Zehnten; Zinsen |
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Weitere Angaben |
Publikationen: | Regest: Egli, Actensammlung, Nr. 368 (nach anderer Überlieferung) |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 123.1, Nr. 87 |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B VI 249 (fol. 44 r) Forderung der Gemeinden Zollikon, Riesbach, Fällanden, Hirslanden, Unterstrass und Witikon nach Abschaffung des Zehnten, 1523.06.22 (ca.) (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 6/22/1603 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=698114 |
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