A 123.1, Nr. 81 Weisung mit Kundschaft in einem Streit vor dem Gericht im Dorf Uster wegen Gotteslästerung und Ehrverletzung, 1522.11.06-1522.12.08 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.1, Nr. 81
Title:Weisung mit Kundschaft in einem Streit vor dem Gericht im Dorf Uster wegen Gotteslästerung und Ehrverletzung
Brief:Untervogt Hans Pfister von Uster beurkundet im Auftrag der beiden Gerichtsherren, Junker Batt von Bonstetten und Obervogt Heinrich Escher, einen Streit vor dem Gericht im Dorf Uster zwischen Mathis Meier und Gori Isenschlegel aus Uster wegen Gotteslästerung und Ehrverletzung. Isenschlegel habe behauptet, Meier habe gesagt, er wolle Jesus ("Jhesus, "Jhesum") in einen "küfud" (Geschlechtsteil einer Kuh) stossen. Isenschlegel sagt, dass der Schreiber von Pfäffikon, der Ammann von Erlenbach, Peter Künzli, er und andere in Marti Pfisters Haus in Uster gefrühstückt hätten. Als Künzli gesagt habe, er habe im Schlaf mehrmals "Jesus" gerufen und der Ammann von Erlenbach in gefragt habe, was er den mit Jesus wollte, da habe Meier gesagt, er wolle ihn in ein "küfud" stossen. Darauf antwortet Meier, dass er nicht Jesus gemeint habe, sondern Künzli, den er in einen "küfud" habe stossen wollen, was er aber freundschaftlich gemeint habe. Isenschlegel verlangt, dass man Kundschaft aufnimmt. Marti Pfister aus Uster bestätigt den Vorfall. Man habe Künzli damit aufgezogen, dass er im Traum "Jesus" gerufen habe. Peter Künzli aus Oberuster sagt, der Schreiber habe ihn gefragt, warum er in der Nach so oft "Jesus" geschrien habe. Darauf habe Meier gesagt, er wolle ihn in ein "küfud" stossen, doch habe er keinen Namen genannt. Da das Gericht sich nicht für weise genug hält, in der Sache ein Urteil zu sprechen, wird der Fall an das Zürcher Ratsgericht verwiesen.
Nachtrag von anderer Hand: Am 8. Dezember 1522 entscheidet das Zürcher Ratsgericht, dass man Meier über Nacht im Gefängnisturm einsperre und ihn am folgenden Tag verhöre ("Mathis ist ein nacht in Wellenberg erkent und morndes gnüg mit im ze reden").
Creation date(s):11/6/1522 - 12/8/1522
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren der beiden aufgedrückten Siegel

Weitere Angaben

Former reference codes:A 123.1, Nr. 80
Trucke 292, Bündel 2, Nr. 28 (vgl. KAT 32, S. 460)
Trucke 327, Bündel ?, Nr. 20
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.1, Nr. 81
 

Usage

End of term of protection:12/8/1602
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=696140
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE