A 123.1, Nr. 59 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Greifensee um die Abgabe eines Fasnachtshuhns als Rekognitionszins für die Leibeigenschaft, 1516.12.15 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.1, Nr. 59
Title:Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Greifensee um die Abgabe eines Fasnachtshuhns als Rekognitionszins für die Leibeigenschaft
Brief:Untervogt Felix Denzler von Greifensee beurkundet im Auftrag von Obervogt Felix Walder einen Streit vor dem Gericht in Greifensee zwischen dem edlen Gotthard von Landenberg aus Wetzikon und Kathrin Hessin, wohnhaft im Gfenn, mit ihrem Ehemann und Vogt Thomann Äblikon. Landenberg gibt an, dass die Hessin seine Leibeigene sei und er deshalb ein Fasnachtshuhn von ihr verlangt habe, wie es Eigenleute ihrem Halsherrn geben müssen, doch habe sie ihm keins gegeben. Darauf antworten die Hessin und ihr Ehemann, dass sie sei 20 Jahren dort ansässig seien und von Landenberg nie um das Huhn belangt worden seien. Der Fall wird an das Zürcher Ratsgericht verwiesen.
Nachtrag von anderer Hand (undatiert): "Ist recht erkennt".
Creation date(s):12/15/1516
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 292, Bündel 2, Nr. 3 (vgl. KAT 32, S. 458)
Trucke 327, Bündel 1, Nr. 32 (vgl. KAT 16, S. 798)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.1, Nr. 59
 

Usage

End of term of protection:12/15/1596
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=695753
 

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