Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 155.1, Nr. 206 |
Title: | Bericht von Schultheiss und Rat von Winterthur an Bürgermeister und Rat von Zürich über die Schuldklage des Winterthurer Pfarrers gegen Hans Messikommer von Seegräben |
Brief: | Schultheiss und Rat von Winterthur teilen Bürgermeister und Rat von Zürich mit, dass heute der Pfarrer von Winterthur Diethelm Wonlich berichtet hat, dass der Zürcher Untertan Hans Messikommer von Seegräben in ihrem Rechtsstreit behauptet habe, dass ihm die strittige Arrestverfügung erst um Mitternacht zugestellt worden sei. Dass er mehrmals den Pfarrer habe zitieren lassen, sei deshalb geschehen, weil dieser als Bürger von Zürich das in Winterthur begonnene Gerichtsverfahren in Zürich habe zu Ende bringen wollen. Ausserdem habe er bestritten, ihm eine Schuldverschreibung angeboten zu haben. Auf Bitten des Pfarrers wollen die Winterthurer nun den Zürchern Bericht in dieser Angelegenheit erstatten. Nachdem der Pfarrer mit Erlaubnis die umstrittene Arrestverfügung durch den Stadtknecht hatte ausrichten lassen, hat er den Pfarrer von Töss und den Stadtschreiber von Winterthur zu Messikommer in die Herberge geschickt, um eine gütliche Zahlung zu erreichen. Da sie aber nichts ausrichten konnten, sei zwischen 9 und 10 Uhr, nicht erst um 12 Uhr, der Arrest angeordnet worden. Am nächsten Morgen ist Messikommer allein ohne den Pfarrer vor sie gekommen, hat dagegen protestiert und sich zu einer Schuldverschreibung erboten, dass dem Pfarrer die acht Saum Weines zu Andelfingen übergeben werden sollen und er ihm unverzüglich die versprochenen Zentner Käse schicken werde. Der Pfarrer hat dieses Angebot akzeptiert, doch hat es Messikommer wieder zurückgezogen. Die Streitparteien kamen erneut vor den Schultheissen und den Rat, die nach Anhörung beider Seiten ein Urteil gesprochen haben, das in der Appellationsschrift enthalten ist. Der Pfarrer liess sich damit begnügen. Die Behauptungen Messikommers, dass sich der Pfarrer gegen ein Gerichtsverfahren in Winterthur gesperrt habe, befremden die Winterthurer, zumal Messikommer gegen das Urteil an den Bürgermeister und Rat von Zürich appelliert hat, was ihm die Winterthurer nicht verweigern wollen, und das Rechtsverfahren und die Arrestverfügung in Winterthur missachtet hat. Sie haben sich in dieser Angelegenheit auch an den Obervogt von Grüningen gewandt, aber keine Antwort erhalten, hoffen aber, dass man sie nicht hindern werde, Messikommer zur Rede zu stellen, wenn er wieder in die Stadt kommen würde. |
Creation date(s): | 8/7/1605 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Dossier |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original (Doppelblatt) |
Dimensions W x H (cm): | 20.5 x 33.0 |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Spuren des Verschlusssiegels |
Schlagwörter: | Pfändung |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 155.1, Nr. 206 |
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Usage |
End of term of protection: | 8/7/1685 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=694977 |
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