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A 155.1, Nr. 177 Abweisung einer Appellation in einer Schuldsache durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur, 1592.05.03-1592.06.12 (Dokument)
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 155.1, Nr. 177 |
Title: | Abweisung einer Appellation in einer Schuldsache durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur |
Brief: | Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Rafael Jude, früher wohnhaft in Kefikon in der Landgrafschaft Thurgau, Kläger, gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit Meister Ulrich Forrer, als dessen Beistand sein Schwiegersohn Anton Sulzer fungiert, nach dem Forrer die an der Hauptsumme noch nicht bezahlten 5 Gulden begleichen und dafür den Schuldbrief erhalten sollte, den der Vater seines Kontrahenten einbehalten hatte. Rafael Jude gab an, dass sein Vater dem Forrer 123 Gulden geliehen habe, die ihm bis heute samt zehn Jahreszinsen noch ausstünden. Er habe Forrer vor das Stadtgericht geladen, dann an den Kleinen Rat appelliert. Forrer bestreitet die Vorwürfe, vielmehr habe er mit Bargeld und mit einer Lederlieferung das Darlehen zurückgezahlt. Bei der Begleichung des letzten Betrags habe er die Herausgabe des Schuldbriefs ("hanndtgschrifft") verlangt, doch sei sie ihm vorenthalten worden. Beide Seiten beantragten die Erhebung von Kundschaft. Oswald Wermli, Bürger von Winterthur, sagte aus, dass Rafaels Vater dem Forrer vor ungefähr 14 Jahren ein Darlehen gegen eine Schuldverschreibung gegeben habe. Danach habe er mehrmals Geld und Leder nach Kefikon gebracht. Zuletzt sei ihm aufgetragen worden, den Schuldbrief mitzubringen, doch habe er ihn wegen einer ausstehenden Summe von 5 Gulden nicht erhalten. Jakob Frig, Bürger von Frauenfeld, sagte aus, dass er von Rafaels Vater vor einigen Jahren zum Gerber Ulrich Forrer nach Winterthur geschickt worden sei, um Geld einzufordern. Forrer habe ihn wieder heimgeschickt mit dem Bescheid, er werde zu ihm nach Osterhalden kommen. Als er dies dem Juden mitgeteilt habe, habe dieser gesagt, der nach Kefikon geschickte Betrag sei nicht ausreichend gewesen. Konrad Müller von Islikon berichtete, dass Rafaels Vater einst von Osterhalden zu ihm nach Islikon gekommen sei und ihn zum Gerber nach Winterthur geschickt habe, um Geld zu fordern. Dort habe dieser ihm zu Antwort gegeben, er solle dem Juden sagen, dass er zu ihm kommen würde. Dies sei drei Mal hintereinander geschehen. Zuletzt sei er zwischen Ostern und Pfingsten zum Gerber geschickt worden mit dem Bescheid, wenn er jetzt den Zins nicht zahle, müsse er das Hauptgut dazulegen. Dies habe sich vor zehn Jahren ereignet. Nach Anhörung der Kundschaft erklärte der Kläger, dass er vor einigen Tagen mit dem städtischen Diener Hans Ernst (?) zu Forrer gegangen sei, um seine Ansprüche gütlich anzumelden. Darauf habe dieser gesagt, er habe seinem Vater gänzlich Genüge getan und zuletzt 14 Gulden an Dickpfennigen von Frankreich in Gegenwart des Michel Wermli, des verstorbenen Vaters des genannten Zeugen, gezahlt. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass Forrer die Zinsen gezahlt habe, nicht das Hauptgut, und schlug vor, dies anhand der Quittungen seines Vaters und der Rechnungsbücher Forrers zu überprüfen. Denn hätte Forrer alles beglichen, hätte er den Schuldbrief nicht dagelassen oder zumindest eine Quittung verlangt, zumal sein Vater nach seinem Wegzug aus Kefikon dreieinhalb Jahre in Osterfelden in nächster Nähe gewohnt habe. Dagegen wandte Forrer ein, er habe das Schriftstück angefordert, doch als zuletzt der Vater des Juden vertrieben worden sei, habe er es nicht verlangen mögen im Glauben, es sei kraftlos gemacht worden. Gegen die Behauptung, sein Vater sei vertrieben worden, verwahrte sich Rafael. Der Schultheiss und die beiden Räte weisen die Appellation ab. Der Kläger kündigt Appellation an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt. In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt: Bürgermeister und Rat von Zürich weisen die Appellation ab. |
Creation date(s): | 5/3/1592 - 6/12/1592 |
Creation date(s), remarks.: | 3. Mai 1592 (erste Appellation), 12. Juni 1592 (zweite Appellation) |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original, Heft (8 Blätter) |
Dimensions W x H (cm): | 20.5 x 33.0 |
Trägermaterial: | Papier |
Erhaltungszustand: | Tintenfrass bei der Initiale, S. 3 (geringer Textverlust auf S. 4) |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Siegel unter Papier aufgedrückt |
Schlagwörter: | Schulden |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | Trucke 210, Bündel 5, Nr. 1 (vgl. KAT 29, S. 936) Trucke 315, Bündel 1, Nr. 7 (vgl. KAT 16, S. 445) |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 155.1, Nr. 177 |
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Usage |
End of term of protection: | 6/12/1672 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=694948 |
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