A 155.1, Nr. 153 Appellation in der Schadenersatzklage des Andreas Künzli vor Schultheiss und beiden Räten von Winterthur, 1570.11.15-1570.12.18 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 153
Title:Appellation in der Schadenersatzklage des Andreas Künzli vor Schultheiss und beiden Räten von Winterthur
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Winterthurer Bürgers Andreas Künzli mit Beistand seines Vaters Anton Künzli, Mitglied des Rats, Kläger, gegen ein Urteil des Kleinen Rats im Streit mit Jörg Spitzli, Bürger von Wil im Thurgau, mit Beistand des Hans Rudolf Saller, Mitglied des Rats von Wil. Künzli gab an, dass sie beide mit anderen Gewerbsleuten auf dem Weg nach Nürnberg in einem Wirtshaus in Konstanz zusammengekommen seien. Dort habe er dem Spitzli Geld anvertraut. Als die Gesellschaft aufgebrochen sei, habe sich dieser abgesondert und sei auch nicht auf der Reichs- und Landstrasse weitergereist, sondern habe einen anderen Weg benutzt. Dabei habe er den Sack mit dem Geld verloren, der später aufgeschnitten und ohne das Geld aufgefunden worden sei. Künzli forderte daher Schadenersatz. Spitzli entgegnete, er habe Künzlis Geld nicht verwahren wollen und diesem erklärt, dass er ein kranker Mann sei und befürchte, der Gesellschaft nicht folgen zu können. Nach langem Zureden habe er sich bereiterklärt unter dem Vorbehalt, keine Rechenschaft schuldig zu sein, sollte ihm etwas widerfahren. Der Kleine Rat hatte nach Anhörung beider Seiten und Konsultation schriftlicher Kundschaft Jörg Spitzli von allen Ansprüchen freigesprochen. Der Schultheiss und die beiden Räte weisen die Appellation ab. Künzli kündigt Appellation gegen das Urteil an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt.
In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt: Bürgermeister und Rat von Zürich weisen die Appellation ab und ordnen an, dass genannte Abgeordnete beide Seiten wegen der [angefallenen] Kosten gütlich vergleichen sollen. Gelingt das nicht, sollen die Streitparteien die Angelegenheit in Winterthur gerichtlich austragen. - Sie wurden folgendermassen vertragen, dass Künzli Spitzli wegen der Kosten 25 Gulden geben solle.
Creation date(s):11/15/1570 - 12/18/1570
Creation date(s), remarks.:15. November 1570 (erste Appellation), 18. Dezember 1570 (zweite Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.0 x 31.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels
Schlagwörter:Schadenersatz

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 4, Nr. 8 (vgl. KAT 29, S. 934)
Trucke 315, Bündel 3, Nr. 17 (vgl. KAT 16, S. 450)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 153
 

Usage

End of term of protection:12/18/1650
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=690794
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE