A 155.1, Nr. 151 Abweisung einer Appellation des Hans Böschenstein in einer Schuldklage durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur, 1571.03.28-1571.05.09 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 151
Title:Abweisung einer Appellation des Hans Böschenstein in einer Schuldklage durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Hans Böschenstein, Bürger von Stein, Kläger, gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit dem Winterthurer Bürger Rudolf Kuster um ausstehende Zahlungen. Beiden Seiten war auferlegt worden, die von Böschenstein vorgelegten Schriftstücke und aus seinem Rechnungsbuch herausgeschnittenen Blätter mit Kusters Auszügen, die er im Beisein von Böschensteins Frau aus besagtem Rechnungsbuch abgeschrieben hatte, sowie den Abschriften der Schreibtafeln und Zettel, die Kusters Schwester, die ihnen beiden "gefackteriertt" hatte, im Gredhaus in Stein angefertigt hatte, zu vergleichen, um eine Abrechnung durchführen zu können. Böschenstein hatte selbst bekannt, dass die Einträge in seinem Rechenbuch nicht vollständig seien. Dagegen wurde der Umgang Kusters mit seinen Handelspartnern weder vor dem "uffall" noch danach als unrecht befunden. Überdies sollte Böschenstein die Höhe der strittigen Summe von 230 oder 200 Gulden, die Ammann Forrer von Lachen gehört, nachweisen.
Böschenstein brachte vor, dass sie beide ein Geschäft miteinander getätigt hätten und Kuster ihm laut der um Lichtmess einvernehmlich durchgeführten Abrechnung 319 Gulden und 5 Konstanzer Batzen schulde. Als er nun in die Stadt gekommen sei, um die Begleichung der Ausstände zu fordern, habe Kuster auf eine erneute Abrechnung gedrungen. Bei der gemäss Urteil des Kleinen Rats erfolgten zweiten Abrechnung im Wirtshaus Zur Krone in Winterthur habe Kuster Aufzeichnungen vorgelegt, die nicht mit seinen eigenen Rechnungen übereinstimmten. Kuster habe auch geleugnet, dem Schaffner von Stein Geld zu schulden oder entlehnt zu haben. Zuletzt habe die Abrechnung ergeben, dass er dem Kuster ungefähr 30 Gulden schuldig sein solle. Da sich beide Seiten nicht hätten einigen können, habe sie der Kleine Rat zu einer Anhörung einbestellt. Daraufhin habe Kuster drei undatierte Zettel eingereicht, die Böschenstein bis auf einen nicht anerkannt habe. Kuster entgegnete, er habe die in Böschensteins Haus in Stein durchgeführte Rechnung nicht unterschreiben wollen. Auf den Vorschlag von Böschensteins Frau und seiner Schwester hin sei ein Auszug aus dessen Rechnungsbuch erstellt und andere Aufzeichnungen abgeschrieben worden. Zuhause seien ihm bei der Überprüfung der Rechnungen Zweifel gekommen und er habe eine erneute Abrechnung gefordert. Kuster wies darüber hinaus auf den ihm verdächtig erscheinenden Umstand hin, dass Böschenstein bei der durch den Kleinen Rat angeordneten zweiten Abrechnung aus seinem Rechnungsbuch herausgetrennte Seiten vorgelegt habe. Was die dem Schaffner von Stein geschuldete Summe betreffe, so habe dieser das Geld dem Böschenstein geliehen. Der Schultheiss und die beiden Räte weisen die Appellation ab. Hans Böschenstein kündigt Appellation gegen das Urteil an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt.
In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt: Bürgermeister und Rat von Zürich weisen die Appellation ab.
Creation date(s):3/28/1571 - 5/9/1571
Creation date(s), remarks.:28. März 1571 (erste Appellation), 9. Mai 1571 (zweite Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Heft (4 Blätter)
Dimensions W x H (cm):21.5 x 31.5
Trägermaterial:Papier
Erhaltungszustand:Rechter Rand beschnitten (geringer Textverlust)
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt
Schlagwörter:Schulden

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 4, Nr. 9 (vgl. KAT 29, S. 934)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 151
 

Usage

End of term of protection:5/9/1651
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=690792
 

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