A 155.1, Nr. 149 Urteil von Schultheiss und Rat von Winterthur im Streit um das Erbe der Äbtissin von Magdenau, 1571.04.06 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 149
Title:Urteil von Schultheiss und Rat von Winterthur im Streit um das Erbe der Äbtissin von Magdenau
Brief:Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur urteilen im Streit zwischen Meister Abraham Schweizer, Wolfgang Wauber, Oswald Sulzer, Metzger, und Jakob Weidenmann ["Wydenman"], Schwäger, als Vögte ihrer Ehefrauen, sowie Hans Wider mit Vollmacht seines Bruders und Meister Bastian Schweizer als Vormund und Vogt der Kinder des verstorbenen Erasmus Frei (Frig), als Kläger, und dem Winterthurer Baumeister und Ratsmitglied Jakob Geilinger und seiner Geschwister Laurenz, Joachim und [Magdalena, Frau des Hans Müller] ab der Stille um das Erbe der Äbtissin von Magdenau [Dorothea Geilinger]. Die Kläger forderten die Teilung des übrigen Nachlasses, wie es bereits mit dem fahrenden Gut geschehen sei. Die verstorbene Äbtissin habe nach dem Tod ihrer Schwester Margaretha ein Testament oder Vermächtnis errichtet, das die Kinder ihrer verstorbenen Schwester berücksichtigt habe. Als Baumeister Geilinger schwer erkrankt sei, habe sie seinen Kindern für den Fall seines Todes dasselbe zugesagt. Sie forderten daher die Erhebung von Kundschaft über den Willen der Verstorbenen. Die Gegenseite erwiderte, das Testament ihrer Schwester sei noch zu Lebzeiten aller Geschwister errichtet worden. Wenn es ihre Absicht gewesen wäre, die Kinder ihrer Geschwister als Erben anzunehmen, so habe sie dies doch nicht nach Stadtrecht vollzogen. Vielmehr seien nach Stadtrecht die Geschwister erbberechtigt, wenn jemand kinderlos sterbe. Nach Anhörung beider Seiten und mündlicher wie schriftlicher Kundschaft bestätigen Schultheiss und Rat den Vermächtnisbrief und verfügen, dass der Baumeister und seine Geschwister bei den Bestimmungen des Stadtrechts die Erbberechtigung der Geschwister betreffend verbleiben sollen. Der Baumeister erhält auf Wunsch diesen Urteilsbrief. - Sekretsiegel der Stadt.
Creation date(s):4/6/1571
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.5 x 30.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt
Schlagwörter:Erbstreit; Testament

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 149
 

Usage

End of term of protection:4/6/1651
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=690163
 

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