Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 155.1, Nr. 133 |
Title: | Abweisung einer Appellation durch Schultheiss und Räte von Winterthur in einem Rechtsstreit um Schmerzensgeld |
Brief: | Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Jakob Geilinger als Anwalt der Neffen und Nichten seines verstorbenen Stiefvaters und Winterthurer Bürgers Anton Bosshart gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit Peter Christen (Cristan) von Willisau. Peter Christen brachte vor, dass er vor 30 Jahren an der Kirchweih in Bäretswil mit Anton Bosshart in einem Baumgarten spazieren gegangen sei und sich auf Aufforderung seitens Bossharts einen Fechtgang mit ihm geliefert und dabei ein Auge verloren habe. Dadurch habe er hohe Auslagen beim Wirt und Scherer gehabt und sei in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt worden. Zwar seien die beim Wirt und Scherer angefallenen Kosten bezahlt worden, darüber hinaus habe er jedoch keine Zuwendungen erhalten trotz Bossharts Versprechungen. Er beanspruchte daher, diese Zusagen mittels Kundschaft nachweisen zu lassen. Die Gegenseite widersprach und beschuldigte Peter Christen, er habe selbst den Fechtgang initiiert. Die Angelegenheit sei vor den Bürgermeister und Rat von Zürich gekommen, welche sich um eine gütliche Übereinkunft bemüht hätten. Es sei der Spruch ergangen, dass Bosshart den Wirt und Scherer bezahlen solle, darüber hinaus sei er zu nichts verpflichtet gewesen. Danach habe Christen Bosshart durch den damaligen Prädikanten von Bäretswil Nikolaus Schneider und andere bitten lassen, ihn nicht zu vergessen, aber dies sei nicht aufgrund des Schadens geschehen, sondern aus Sorge, dass er nach dem Tod seiner [Christens] Mutter und nach seinem [Bossharts] Tod vom Erbe ausgeschlossen sei. Nun sei für ihn der Glücksfall eingetreten, erbgenössig zu sein und seinen Anteil zu empfangen. Anton Bosshart habe sein Testament bei guter Vernunft und ordnungsgemäss aufgesetzt, sodass zu hoffen sei, dass die Erben von allen Forderungen Christens befreit würden. Der schriftlich vorgelegten Kundschaft des Alt-Gebhard Bosshart von Ottikon zufolge, der bei dem Vorfall zugegen gewesen war, habe Anton Bosshart damals zu Peter Christen gesagt, er habe fechten gelernt, nun solle er zeigen, was er könne. Beide hätten Stangen genommen, Christen seine Fechtsprünge getan und Bosshart beim ersten Stich das Auge getroffen. Jahre später seien Anton Bosshart, der verstorbene Gallus Müller, der Zeuge selbst und andere im Roten Haus in Zürich bei der Morgensuppe gesessen, als Peter Christen Anton Bosshart gebeten habe, ihm über den Ersatz der Kosten beim Wirt und Scherer hinaus noch etwas zu geben. Bosshart habe Christen die Hand über den Tisch gereicht und ihm 100 Pfund zugesagt. Der Kleine Rat von Winterthur hat Peter Christen 40 Gulden von den Erben Bossharts zugesprochen. Der Schultheiss und die beiden Räte von Winterthur weisen die Appellation Geilingers zurück und bestätigen dieses Urteil. Jakob Geilinger kündigt Appellation gegen das Urteil an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt. In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt: Bürgermeister und Rat von Zürich weisen die Appellation ab. |
Creation date(s): | 10/1/1561 - 11/19/1561 |
Creation date(s), remarks.: | 1. Oktober 1561 (erste Appellation), 19. November 1561 (zweite Appellation) |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original, Heft (4 Blätter) |
Dimensions W x H (cm): | 22.0 x 31.0 |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Spuren des aufgedrückten Siegels |
Schlagwörter: | Schadenersatz |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | Trucke 210, Bündel 3, Nr. 23 (vgl. KAT 29, S. 933, unrichtig zu 1560) Trucke 315, Bündel 3, Nr. 15 (vgl. KAT 16, S. 450, unrichtig zu 1560) |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 155.1, Nr. 133 |
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Usage |
End of term of protection: | 11/19/1641 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=690147 |
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