A 155.1, Nr. 128 (S. 1 f.) Abweisung einer Appellation durch den Schultheissen und die beiden Räte von Winterthur in einer Schuldsache, 1555.02.13-1555.02.25 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 128 (S. 1 f.)
Title:Abweisung einer Appellation durch den Schultheissen und die beiden Räte von Winterthur in einer Schuldsache
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Zürcher Bürgers Gallus Schaufelberg gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit Erasmus Frig, Bürger von Winterthur, um geschuldete 33,5 Mütt Kernen. Frig wies die Forderung zurück, zwar habe er ihm einst von seiner Kornschütte die 33,5 Mütt übergeben sollen, doch habe er ihm die Summe nicht wegen seiner, sondern wegen der Schuld des Kurz Hans zugewiesen. Zudem habe Schaufelberg keine Beweise für seine Forderungen erbringen können. Der Schultheiss und die beiden Räte weisen die Appellation ab. Schaufelberg kündigt Appellation gegen das Urteil an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt.
[Vor Bürgermeister und Rat von Zürich] wurde gütlich vereinbart, dass beide Seiten einander bezüglich ihrer Forderungen nichts schuldig sein sollen, Schaufelberg Frig für die angefallenen Kosten jedoch 1 Gulden zu zahlen habe, unbeschadet der Ehre beider Seiten.
Creation date(s):2/13/1555 - 2/25/1555
Creation date(s), remarks.:13. Februar 1555 (erste Appellation), 25. Februar 1555 (zweite Appellation)

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Schulden

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 128 (S. 1 f.)
 

Usage

End of term of protection:2/25/1635
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=689443
 

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