A 155.1, Nr. 40 Beschluss von der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend, 1506.10.24 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 40
Title:Beschluss von der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich haben beschlossen, das Gesuch die gerichtliche Appellation betreffend, das Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur mit Hinweis auf ihren in allen Angelegenheiten erwiesenen und auch künftig zu erweisenden Gehorsam durch ihre Botschaft übermittelt haben, folgendermassen zu beantworten: Man hat ihre Bitte gehört und hält sie für fromm, unbescholten und gehorsam und hat diesbezüglich keine Klagen. Wenn sich die Winterthurer aber zu Herzen nehmen würden, welche Wohltat man ihnen erwiesen hat, als man sie um eine namentliche Summe erworben und aus ihrer finanziellen Notlage befreit hat, ohne selbst Ertrag daraus zu ziehen, müssten sie verstehen, dass sie sich nicht beklagen, sondern vielmehr anerkennen sollten, dass sie fromme gnädige Herren an Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich gehabt haben und haben sollen.
Da man ihnen gnadenhalber so sehr entgegengekommen ist, die Winterthurer sich aber damit nicht zufrieden zeigen, werden Appellationen anhängig gelassen. Falls sich eine Prozesspartei in Winterthur durch ein Urteil benachteiligt fühlt, kann sie vor dem Bürgermeister und Rat von Zürich dagegen appellieren. Man wird dann verfahren, wie es der Sache angemessen ist. Was aber Winterthurer Bürger untereinander zu verhandeln haben, wird man so handhaben wie bisher.
Creation date(s):10/24/1506
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Entwurf (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.5 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Erhaltungszustand:Rechter Rand beschnitten
Language:Deutsch
Schlagwörter:Appellation; Obrigkeit

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 1, Nr. 31 (vgl. KAT 29, S. 927)
Trucke 77, Bündel 1, Nr. 6 (vgl. KAT 13, S. 601)
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat
Anmerkungen:Der Text ist durchgestrichen.
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/2/1, Nr. 205
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 40
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
A 155.1, Nr. 41 Beschluss der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend, 18. Jh. (Dokument)

Abschrift siehe:
B III 90 (S. 145-149) Beschluss der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend, 1677 (Dokument)

Abschrift siehe:
B I 255 (fol. 35 r - 36 r) Beschluss von der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend, 1702-1709 (Dokument)

Abschrift siehe:
B I 255 (fol. 185 r - 186 r) Beschluss von der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend, 1702-1709 (Dokument)

Abschrift siehe:
B I 255 (fol. 189 r-v) Beschluss von der Stadt Zürich über ein Gesuch der Stadt Winterthur die gerichtliche Appellation nach Zürich betreffend, 1702-1709 (Dokument)
 

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End of term of protection:10/24/1526
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=654451
 

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