TAI 1.412; ERKGA Kyburg I A 1 Kuengund von Montfort, Gräfin von Toggenburg, beurkundet, dass sie zum Lob und zur Ehre Gottes, der königlichen Mutter Maria und aller Heiligen und um das Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls, Graf Wilhelm von Montfort, sowie um das ihrer Vorfahren und ihr eigenes ei

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:TAI 1.412; ERKGA Kyburg I A 1
Title:Kuengund von Montfort, Gräfin von Toggenburg, beurkundet, dass sie zum Lob und zur Ehre Gottes, der königlichen Mutter Maria und aller Heiligen und um das Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls, Graf Wilhelm von Montfort, sowie um das ihrer Vorfahren und ihr eigenes ein Eigenhaus und einen Eigenhof in Kiburg im Vorhof beim Illnowerhaus mit dem Baumgarten dahinter, die an den Weg grenzen, der zum Brunnen zur Wetty führt, als ewige, unwiderrufliche Stiftung an die Pfründe und an den Altar Unser Lieben Frau in der Kapelle Kyburg im Vorhof gegeben hat. Die Schenkung soll so genutzt werden, wie es Schultheiss und Rat von Kyburg sowie dem Kaplan am Besten erscheint. Die Schenkung ist mit der Auflage verbunden, ihre Jahrzeit sowie die ihres Gemahls gemäss dem Jahrzeitbuch zu begehen. Wenn der Inhaber der Feste Kyburg "das bild die abloesy [Kreuzabnahme]" in der Schlosskapelle, das "ettwas zergangen ist", "wider uffbringen ald machen" will, sollen Schultheiss und Rat die Renovation mit 4 Pfund Haller ab dieser Stiftung unterstützen. Die Gräfin siegelt.
Brief:Kuengund von Montfort, Gräfin von Toggenburg, beurkundet, dass sie zum Lob und zur Ehre Gottes, der königlichen Mutter Maria und aller Heiligen und um das Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls, Graf Wilhelm von Montfort, sowie um das ihrer Vorfahren und ihr eigenes ein Eigenhaus und einen Eigenhof in Kiburg im Vorhof beim Illnowerhaus mit dem Baumgarten dahinter, die an den Weg grenzen, der zum Brunnen zur Wetty führt, als ewige, unwiderrufliche Stiftung an die Pfründe und an den Altar Unser Lieben Frau in der Kapelle Kyburg im Vorhof gegeben hat. Die Schenkung soll so genutzt werden, wie es Schultheiss und Rat von Kyburg sowie dem Kaplan am Besten erscheint. Die Schenkung ist mit der Auflage verbunden, ihre Jahrzeit sowie die ihres Gemahls gemäss dem Jahrzeitbuch zu begehen. Wenn der Inhaber der Feste Kyburg "das bild die abloesy [Kreuzabnahme]" in der Schlosskapelle, das "ettwas zergangen ist", "wider uffbringen ald machen" will, sollen Schultheiss und Rat die Renovation mit 4 Pfund Haller ab dieser Stiftung unterstützen. Die Gräfin siegelt.
Creation date(s):6/1/1424
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Mikroform
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel fehlt

Weitere Angaben

Former reference codes:PGA Kyburg I A 5 (1979 versetzt)
Publikationen:Transkription: StAZH Bib. Df 6.12 (Rechtsquellen Kyburg)
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 6653a (Nachtrag)
Anmerkungen:Beiliegend Abschrift (19. Jh.).
Level:Dokument
Ref. code AP:TAI 1.412; ERKGA Kyburg I A 1
 

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Number:1
 

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End of term of protection:6/1/1504
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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