B I 278 (S. 297-299) Schiedsspruch im Streit zwischen den Bürgern von Grüningen und den Lehensleuten auf dem Hof Tägernau über den Unterhalt von Strassen, 1441 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B I 278 (S. 297-299)
Title:Schiedsspruch im Streit zwischen den Bürgern von Grüningen und den Lehensleuten auf dem Hof Tägernau über den Unterhalt von Strassen
Brief:Ein Schiedsgericht mit Hans Ziler [von Rapperswil (bezeugt 1404-1413)] als Obmann und dem Stadtschreiber von Rapperschwil als "Schiedsgeselle" entscheidet im Konflikt zwischen den Bürgern von GrÛningen und den Lehensleuten auf dem Hof Tegernow (vertreten durch die Amtleute und Gesandten des Gotteshauses Rüti) um den Unterhalt des Kirchwegs und der Landstrasse von Gossau her, dass es hinsichtlich des Grabens bei einem früheren, auf der Letzi in Grüningen gefällten Entscheid bleiben soll. Hinsichtlich der Strasse sollen die Anlieger und Güterbesitzer auf beiden Seiten gemeinsam für den Unterhalt besorgt sein. - Die Bürger von Grüningen hatten unter Berufung auf das Recht der Dingstatt geklagt, die Lehensleute von Tägernau hätten während 30 Jahren für den Unterhalt gesorgt, dieses Jahr aber hätten die Buman einer entsprechenden Anweisung keine Folge geleistet und auch die geforderte Busse nicht bezahlt.
Creation date(s):1441
Entstehungsdatum, Original:approx. 1404 - 1413
Creation date(s), remarks.:Undatiert
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag (Referat einer Urkunde?)

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 5896a (Nachtrag)
Level:Dokument
Ref. code AP:B I 278 (S. 297-299)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1492
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=529373
 

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