Title: | Verfahrensakten |
Inhalt und Form: | Die hier verzeichneten Dossiers enthalten sogenannte Grenzkarten und damit zusammenhängende Unterlagen. Die Grenzkarten können gemäss dem vorgenannten Abkommen den in den Grenzzonen wohnenden Angehörigen der Vertragsstaaten und Drittausländern, die eine Aufenthaltsbewilligung eines Vertragsstaates besitzen, von den zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates (im Kanton Zürich von den Statthalterämtern) ausgestellt werden. Die Grenzkarte berechtigt den Inhaber, die Grenze beliebig oft zu überschreiten und sich ohne Aufenthaltsbewilligung bis zu drei Tage in der anderen Grenzzone aufzuhalten. Die Grenzkarte kann mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und bis höchstens 10 Jahre verlängert werden. Bei Drittausländern darf die Gültigkeitsdauer der Grenzkarte diejenige der Aufenthaltsbewilligung nicht überschreiten. Aus dem Zeitraum von 1999-2001 wurde eine Musterauswahl in Form von zwei Verfahren pro Eingangsjahr übernommen. |
Creation date(s): | 1993 - 2001 |
Number: | 6 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=5027259 |
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