B VI 254 (fol. 3 v, Eintrag 1) Urteil über Gebhard Heer von Töss wegen Friedbruchs mit Verwundung, Verlust der Ehrenrechte, 1534.01.17 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 254 (fol. 3 v, Eintrag 1)
Title:Urteil über Gebhard Heer von Töss wegen Friedbruchs mit Verwundung, Verlust der Ehrenrechte
Brief:Gebhard Heer von Töss ab der Strasse hat Jörg Meyer, Sohn des Purs, während einer Nacht auf dem Hof zu Töss schwer verwundet, obwohl er in Frieden und Stallung mit ihm stand. Er hätte eine Strafe an Leib und Leben verdient, wird aber aus Gnade und weil er bereits seit längerer Zeit bei grimmiger Kälte im Gefängnis liegt, auch wegen der Fürbitten seiner Verwandtschaft, verschont. Er hatte alle Kosten und allen Schaden zu bezahlen. Er darf sein Leben lang keinen Degen mehr tragen und an keiner Ürte mehr teilnehmen, auch nicht mehr mehren und mindern. Wenn Gebhard Heer erneut freveln sollte, werden ihm alle Straftaten zusammengerechnet werden.
Creation date(s):1/17/1534
Creation date(s), remarks.:Montag vor Valentin

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 254 (fol. 3 v, Eintrag 1)
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 27.4.4, Nr. 27 Schwerer Friedbruch zu Töss, Verdacht auf Meineid vor Gericht, 1533.11-1534.02 (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:1/17/1614
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=5001461
 

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