Kirchenrat, 1849-2022 (Fonds)

Archive plan context


Title:Kirchenrat
Inhalt und Form:Der Fonds des Kirchenrats der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich umfasst Korrespondenz und weitere Unterlagen zu den Gesamtkirchlichen Diensten, Personalakten, Unterlagen zur Ordination und Weiterbildung, Akten zu Neubauten und Renovationen von Gebäuden der Landeskirche, Dokumentensammlungen zu Rechtsgrundlagen, Druckschriften und Akten zur Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und nichtkirchlichen Organisationen. Daneben enthält er die Nachlasspapiere von Robert Kurtz (Kirchenratspräsident 1963-1973) sowie Akten der landeskirchlichen Flüchtlingshilfe 1938-1940.
Creation date(s):1849 - 2022
Running meters:69.44
Number:7257
Aktenbildner:Der Kirchenrat ist das oberste Vollzugsorgan der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die durch die Kirchensynode gewählt werden und wird durch den aus seiner Mitte gewählten Kirchenratspräsidenten geleitet. Die Exekutivbehörde stellt Anträge an die Synode und führt deren Beschlüsse aus. Sie erlässt Verordnungen, die nicht in die Kompetenz der Synode fallen. Über die Pfarrer und kirchlichen Behörden der Kirchgemeinden übt der Kirchenrat die Oberaufsicht aus. Daneben beaufsichtigt er die Gesamtkirchlichen Dienste GDK und bestimmt deren Amtsträger. Auch die Aus- und Weiterbildung der Pfarrer und Pfarrerinnen, Religionslehrpersonen und Mitglieder der Kirchenpflegen fällt in die Kompetenz der Exekutive. Darüber hinaus vertritt der Kirchenrat die Zürcher Landeskirche nach aussen. Der Kirchenrat verfügt mit dem Kirchenratsschreiber und einem Stabsdienst über eine eigene Verwaltung. Die im Leitungskonvent organisierten, dem Kirchenrat unterstehenden Gesamtkirchlichen Dienste bestehen aus den fünf Abteilungen Kirchenentwicklung, Kommunikation, Lebenswelten, Ressourcen und Spezialseelsorge (Stand 2022).

Mit der Gründung des Kantons Zürich wurde der Kirchenrat 1803 als Nachfolgeinstitution des sogenannten Examinatoren-konvents errichtet. Dieser war in der Frühen Neuzeit dem Antistes, dem höchsten Pfarrer und Kirchenvorsteher, zur Seite gestanden. Die Entwicklung der landeskirchlichen Behörden im 19. Jahrhundert orientierte sich mit der Trennung von Legislative (Synode) und Exekutive (Kirchenrat) am Aufbau der staatlichen Behörden. Das erste Kirchengesetz von 1803 bestimmte den Kirchenrat zunächst aus einer Abordnung der weltlichen Behörden aus je zwei Mitgliedern des Kleinen und des Grossen Rats einerseits sowie aus dem Antistes, dem Archdiakon des Grossmünsters, den Stadtpfarrern, dreien Landpfarrern sowie drei Professoren der Stiftsschule des Grossmünsters und dem Verwalter des Grossmünsterstifts andererseits.

Auf der Basis der Kantonsverfassung von 1831 stellte das Organisationsgesetz für das Kirchenwesen vom 31. Oktober 1831 den Kirchenrat unter die Oberaufsicht des Regierungsrats. Der Kirchenrat bestand nun aus dem Antistes, fünf vom Grossen Rat gewählten weltlichen Mitgliedern sowie neun von der Synode ernannten Geistlichen. Gleichzeitig wurden die Bezirkskapitel und Bezirkskirchenpflegen geschaffen, die das Bindeglied zwischen Kirchgemeinden und Kirchenrat darstellten. 1850 erliess der Grosse Rat ein neues Kirchenorganisationsgesetz, wonach der Kirchenrat analog zum Regierungsrat von fünfzehn auf sieben Mitglieder verkleinert wurde. Der Antistes wurde aus einem Dreiervorschlag der Synode durch den Grossen Rat, vier seiner Mitglieder durch die Synode und zwei weitere durch den Grossen Rat gewählt; die Bestätigungwahl lag für alle Mitglieder beim Grossen Rat.

Mit dem Kirchengesetz von 1861 wurde auf Vorschlag der Kirchensynode die Stellung der Kirchenbasis gestärkt, indem nun der Kantonsrat die Oberaufsicht über die Landeskirche erhielt und die Funktion der Kirchgemeinden bestärkt wurde. Gleichzeitig wurde die Oberaufsicht über den Kirchenrat auf den Kantonsrat verschoben. Das Prinzip der Volkssouveränität wurde analog zur politischen Entwicklung im Kanton durch die demokratische Pfarrwahl 1869 weiter ausgebaut und mit der Annahme des Gesetzes betreffend die Kirchensynode und die Wahlahrt und die Zusammensetzung des Kirchenrats vom 3. November 1895 umfassend implementiert. Damit wurde der Ausschluss der Laien aus der Kirchensynode aufgehoben und die Synode zu einem Parlament aller Kirchenmitglieder erweitert - samt den entsprechenden Wahlkreisen, die der politischen Einteilung des Kantons entsprachen. Gleichzeitig wurde an der Stelle des Antistes das Amt des Kirchenratspräsidenten geschaffen. Fünf der sieben Kirchenräte wurden nun durch die Synode, die zwei übrigen nach wie vor durch den Kantonsrat gewählt.

Dieser Wahlmodus wurde bis 1967 beibehalten, als die Wahl der Kirchenratsmitglieder gänzlich auf die Synode überging. Mit dem Kirchengesetz von 2007 ist die Selbstverwaltung der Kirche weiter fortgeschrieben worden, so dass der Staat nur noch bestimmte finanzielle Leistungen erbringt und den Einzug der Kirchensteuer ermöglicht. Im Übrigen ordnen die kirchlichen Körperschaften ihre innerkirchlichen Angelegenheiten selber.

Antistes ab 1803:
Bis 1833 war die Antistitialfunktion mit der Pfarrstelle am Grossmünster verbunden.
1795 Johann Jakob Hess (1741-1828)
1828 Hans Georg Gessner (1765-1843)
1843 Johann Alexander Schweizer (1808-1888)
1871 Diethelm Georg Finsler (1819-1899)

Kirchenratspräsidenten ab 1896:
1896 Diethelm Georg Finsler (1819-1899)
1899 Johann Kaspar Scheller (1838-1923)
1911 Otto Herold (1848-1945)
1932 Johann Rudolf Hauri (1878-1939)
1939 Arnold Zimmermann (1872-1951)
1947 Oskar Farner (1884-1958)
1955 Ernst Frick (1894-1963)
1963 Robert Kurtz (-1982)
1973 Ernst Müller
1975 Arnold Custer (-1981)
1981 Ernst Meili (-2016)
1993 Ruedi Reich (1945-2012)
2011 Michel Müller

Benutzte Quellen und Literatur:
Baltischweiler, Wilhelm: Die Institutionen der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in ihrer geschichtlichen Entwicklung, Zürich 1905, S. 87.
Dejung, Emanuel (Hg.): Zürcher Pfarrerbuch, Zürich 1953, S. 137.
Gesetz betreffend das Kirchenwesen des Kantons Zürich vom 20.08.1861, OS 12 (S. 475-557).
Gesetz betreffend die Kirchensynode sowie die Wahlart und Zusammensetzung des Kirchenrates vom 03.11.1895, OS 25 (S. 241-244).
Gesetz betreffend die Organisation der evangelischen Landeskirche des Kantons Zürich, 26.10.1902, OS 26 (S. 469-491).
Gesetz betreffend die Organisation des Kirchenrathes vom 02.04.1850, OS 8 (S. 96-99).
Gesetz, betreffend die Organisation des Kirchenwesens des Cantons Zürich vom 02.06.1803, OS AF 1 (S. 81-85).
Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens des Cantons Zürich vom 25.10.1831, OS 1 (S. 300-314).
Illi, Martin: Von der Kameralistik zum New Public Management, Geschichte der Zürcher Kantonsverwaltung von 1803-1998, Zürich 2008, S. 48, 84f., 112 f., 344.
Kirchengesetz vom 09.07.2007, OS 62 (S. 482), 180.
Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche vom 17.03.2009, OS 64 (S. 729), 181.10.
Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche vom 2. Juli 1967, OS 42 (S. 863-925).
Kirchlicher Behördenkalender 1896-1951, Z 91.33.
Fondsgeschichte:Der Fonds stellt die Fortsetzung folgender Bestände aus den Jahren 1800-1967 im Pertinenzarchiv dar: Kirchenrat, T 4,Kirchenrat, Jahresberichte, T5, Kirchenrat, T 100 - T 102, sowie Kirchenrat, Kommissionen, TT 1- TT 6.
Mit den Ablieferungen 1994/040 und 2002/046 gelangten Unterlagen aus verschiedenen Abteilungen der Gesamtkirchlichen Dienste aus den Jahren 1964-1992 ans Staatsarchiv, die integral übernommen und vom 08.2002-01.2003 von Sibylle Marti im Bestand Z 5 verzeichnet worden sind.
Im Bestand Z 43 wurden dem Fonds in den Jahren 2001 und 2002 durch Meinrad Suter, Caroline Meier und Monika Bach die Akten der Landeskirchlichen Flüchtlingshilfe 1938-1940 angegliedert (alte Signatur: T 71.1-15), die zum grossen Teil aus Personendossiers bestehen. Diese waren bereits 1948 ans Staatsarchiv abgeliefert worden.
Mit den Ablieferungen 2002/074 und 2004/082 gelangte Schriftgut aus dem Keller des Hauses «Zum Rechberg» ins Staatsarchiv, das vor allem Unterlagen zu Behörden, Gesamtkirchlichen Diensten und Ausbildungsunterlagen aus den Jahren 1899-1990 enthält. Die Ablieferung wurde integral übernommen und vom 01.2003-03.2003 und 10.2005 durch Meinrad Suter und Sybille Marti unter Z 91 erschlossen.
Die Ablieferung 2004/038 enthält Unterlagen der Konkordatsprüfungsbehörde aus den Jahren 1978-2003 und wurde im Januar 2005 durch Sibylle Marti und Helena Zimmermann als Z 196 vollständig erschlossen.
Die Ablieferungen 2001/089, 2005/061, 2010/051 und 2010/123 wurden vom 01.2012 bis 10.2012 durch Denise Thoma und Fabienne Studer als Z 481 erschlossen. Dabei wurde aus der Ablieferung 2010/051, Beratungsdossiers des Gehörlosenpfarramts, eine inhaltliche und systematische Auswahl (Buchstaben B) getroffen.
Access regulations:Es gelten die gleichen Einschränkungs- und Schutzfristen wie für staatliche Unterlagen. Einsichtsgesuche in Akten, die aus Datenschutzgründen noch Einschränkungs- und Schutzfristen unterliegen, sind an den Kirchenrat zu richten (gemäss Vertrag vom 28.11.2001).
Related material:Kirchliche Behörden: Kirchenrat, T 4
Kirchliche Behörden: Kirchenrat, Jahresberichte, T 5
Kirchenrat, T 100 – T 102
Kirchenrat, Kommissionen TT 1 – TT 6
Korrespondenz des Kirchenrats, TT 27
Kreisschreiben des Kirchenrates 1902-1977, III KKc 1/1-3
Kirchenrat des Kantons Zürich, Kleinschriften, 1800-1965, III Kc 1/1
Handbuch für kirchliche Mitarbeiter, Zürich: Kirchenrat des Kantons Zürich 1971-, III KKa 7b/1-2
Notabene: Zeitschrift für die Mitarbeitenden der Zürcher Landeskirche, 1986-, III KKd 2
Jahresberichte der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, 1875-, III Kc 2
Archiv für Zeitgeschichte, ETH Zürich, NL Paul Vogt
Bestände:DS 157, Z 5, Z 43, Z 91, Z 196, Z 481
Level:Fonds
Weblinks (Beschreibung):Webseite der Reformierten Kirche Kanton Zürich
Weblinks:Website der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich
 

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Related units of description:Fortsetzung von:
T 100 - T 102 Kirchenrat, 1800-1967 (Fonds)

Fortsetzung von:
T 4 Kirchenrat, 19. Jh.-1930 (Klasse)

Fortsetzung von:
T 5 Kirchenrat: Jahresberichte, 1831-1929 (Klasse)

Fortsetzung von:
TT 1 - TT 6 Kirchenrat, Kommissionen, 1799-1973 (Klasse)

Fortsetzung von:
TT 27 Korrespondenz des Kirchenrats, 1921.06.04-1934.07.25 (Klasse)
 

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