Title: | Grenzpassierscheine |
Inhalt und Form: | Im Bereich des sogannten "Kleinen Grenzverkehrs" obliegt dem Statthalteramt die Ausgabe von Grenzkarten, Ausflugsscheinen, Sammelausflugsscheinen und Transitausflugsscheinen. Die genaue Funktion dieser verschiedenen Ausweise ist im Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr (d. h. zwischen den Grenzzonen der Schweiz und Deutschlands) vom 21.05.1970 und in einem ergänzenden Bundesratsbeschluss vom 20.11.1974 beschrieben. Das hier verzeichnete Dossier enthält Gesuche um Erteilung von Grenzkarten. Diesen sind teilweise frühere, nicht mehr gültige Grenzkarten beigelegt. Die Gesuchsformulare sind aufsteigend nach Grenkartennummern einsortiert. Grenzkarten können gemäss dem vorgenannten Abkommen den in den Grenzzonen wohnenden Angehörigen der Vertragsstaaten und Drittausländern, die eine Aufenthaltsbewilligung eines Vertragsstaates besitzen, von den zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates (im Kanton Zürich von den Statthalterämtern) ausgestellt werden. Die Grenzkarte berechtigt den Inhaber, die Grenze beliebig oft zu überschreiten und sich ohne Aufenthaltsbewilligung bis zu drei Tage in der anderen Grenzzone aufzuhalten. Die Grenzkarte kann mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und bis höchstens 10 Jahre verlängert werden. Bei Drittausländern darf die Gültigkeitsdauer der Grenzkarte diejenige der Aufenthaltsbewilligung nicht überschreiten. Zur Endarchivierung übernommen wurde nur eine Auswahl aller Grenzkartengesuche, und zwar eine Musterauswahl in Form des - nicht ganz kompletten - Jahrgangs 1990. |
Creation date(s): | 12/1989 - 2001 |
Number: | 3 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4893216 |
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