Verzeichnis der Viehhändler/-innen mit Konkordatspatent, 1920-1998 (Klasse)

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Title:Verzeichnis der Viehhändler/-innen mit Konkordatspatent
Inhalt und Form:Das Viehhandelskonkordat gewährleistete eine einheitliche Ordnung des Viehhandels in der ganzen Schweiz. Es regelte die Bewilligungspflicht (Patentpflicht) sowie die Zuständigkeit, die Voraussetzungen und das Verfahren der Patenterteilung und den Patententzug im Viehhandel. Als wichtiger Grundsatz wurde zudem die Freizügigkeit im ganzen Konkordatsgebiet festgelegt. Die Voraussetzungen für die Patenterteilung waren das Schweizer Bürgerrecht, Wohnsitz in der Schweiz, ein guter Leumund, Zahlungsfähigkeit und der Besitz eines Händlerstalls, der den sanitätspolizeilichen Vorschriften entspricht. Das Patent wurde im Kanton Zürich durch das Veterinäramt ausgestellt.
Die Bedeutung des Viehhandelskonkordats hatte in den Jahren vor 2014 stark abgenommen, da sich die wichtigsten bisher im Viehhandelskonkordat enthaltenen Regelungen aus dem Bundesrecht ergaben. Der Kanton Zürich trat 2014 deshalb der Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943) bei.

Seit 2013 werden keine Verzeichnisse mehr publiziert.
Creation date(s):1920 - 1998
Number:6
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4890518
 

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