Title: | Heimatscheine und Reisepässe |
Inhalt und Form: | Von 1831 bis Mitte der 1980er-Jahre waren die Statthalterämter zuständig für die Beglaubigung von Heimatscheinen und anderen von Gemeindebehörden ausgestellten Zeugnissen. Der Heimatschein wurde und wird von Schweizer Bürgern benötigt, wenn sie sich in einer neuen Gemeinde in der Schweiz niederlassen wollen, volljährig werden oder heiraten wollen. Die rechtliche Grundlage für diese statthalterliche Aufgabe bildeten die Gesetze betreffend die Bezirksverwaltung bzw. die Organisation der Bezirksbehörden vom 30.05.1831, vom 09.04.1856 und vom 23.04.1901 sowie die Verordnung über die Heimatscheine vom 22.12.1960. Zudem waren die Statthalterämter gemäss der Verordnung betreffend die Erteilung von Reiseschriften vom 25.10.1884 verantwortlich für die Genehmigung von Empfehlungsschreiben der Gemeinden zur Ausfertigung von Reisepässen. Auf den 01.01.1926 fiel diese Aufgabe weg. Angaben zur Art und zum Inhalt der vorhandenen Unterlagen sind in den Beschrieben der untergeordneten Klassen zu finden. |
Creation date(s): | 7/16/1914 - 5/7/1981 |
Number: | 2 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4875061 |
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