Title: | Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren |
Inhalt und Form: | Vom Statthalteramt als obere Verwaltungsbehörde bzw. als Aufsichtsbehörde entschiedene oder zumindest behandelte Fälle, in denen gegen Entscheide der politischen Gemeinden das Rechtsmittel des Rekurses (im Fall von Streitigkeiten verwaltungsrechtlicher Natur) ergriffen wurde, oder in denen wegen mutmasslich pflichtwidrigem Verhalten von örtlichen Behörden der Rechtsbehelf der Aufsichtsbeschwerde eingelegt wurde. Die Fälle konnten folgende Bereiche der gemeindlichen Zuständigkeit betreffen: - Polizei-, Strassen- und Feuerwehrwesen: In diesen Bereichen war das Statthalteramt zuständig für Rechtsmittelverfahren auf der Grundlage des Gesetzes betreffend die Organisation der Bezirksbehörden vom 23.04.1901 (Paragraph 14), des Gesetzes über das Gemeindewesen vom 06.06.1926 (Paragraph 154, Absatz 2), des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24.05.1959 (Paragraph 19), des Gesetzes über die Bezirksverwaltung vom 10.03.1985 (Paragraph 12) sowie verschiedener spezifischer Gesetze und Verordnungen zum Polizei-, Strassen- und Feuerwehrwesen. - Gesundheitswesen (öffentliche Gesundheitspflege und Lebensmittelpolizei): Diesbezüglich war das Statthalteramt zuständig für Rechtsmittelverfahren auf der Grundlage der Verordnung betreffend die örtlichen Gesundheitsbehörden vom 24.02.1877 (Paragraphen 33 und 34), der Vollzugsverordnung vom 18.08.1896 zum Gesetz betreffend das Wirtschaftsgewerbe und den Kleinverkauf geistiger Getränke (Paragraph 31), der Vollzugsverordnungen vom 27.09.1956 und vom 29.08.1979 zur Bundesgesetzgebung über die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Paragraphen 18 und 20) sowie der Verordnung über das Pflegekinderwesen vom 02.07.1921 (Paragraph 29). - Behörden- und Beamtenwesen: Dem Statthalteramt oblag die Behandlung von Rekursen gegen Ordnungsstrafen, welche von Verwaltungsstellen der politischen Gemeinden wegen Disziplinarvergehen ihrer Mitglieder, ihnen untergeordneter Behördenmitglieder und Beamter oder mit ihnen im Geschäftsverkehr stehender Privatpersonen verhängt wurden. Die Grundlage dafür war das Gesetz betreffend die Ordnungsstrafen vom 30.10.1866 (Paragraph 5). Von den im Statthalteramt vorhandenen Akten zu Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren ab 1968 übernahm das Staatsarchiv einerseits sämtliche Erledigungsschreiben (in der Regel Verfügungen) und andererseits ein Falldossier pro Jahr als Muster. |
Creation date(s): | 1968 - 2009 |
Number: | 212 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4874254 |
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