Title: | Verzeichnisse |
Inhalt und Form: | Die Kartei über steuerbefreite Institutionen fungiert als Findmittel für die Spruchbücher, die selber keine Register enthalten. Sie enthält die Karteikärtchen von Vorsorgeeinrichtungen (A), Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen (B), religiöse Gemeinschaften (C) sowie von öffentlichen Institutionen (Ö). Für alle vom Kantonalen Steueramt geprüften Institutionen des Zeitraums 1952-2020 wurde pro Institution eine Karteikarte angelegt. Den Karteikarten sind manchmal noch weitere Informationen beigelegt, meistens gefaltete A4-Dokumente, Ergebnisse aus einer erneuten Überprüfung seitens der Rechtsabteilung (Auszüge aus dem Handelsregister, Korrespondenz, usw.). Ursprünglich wurden post-it-index benutzt, auf denen der Name der Institution stand; warum die Kärtchen jeweils zusätzlich diese Indizes bekamen ist nicht überliefert. Sie wurden aus konservatorischen Gründen entfernt und auch nicht ersetzt, da mit der Entfernung auch keine Informationen verloren gingen. Auf den Karteikarten (A6) ist neben dem Namen und dem Sitz der Institution auch das Datum der Verfügung (FD, später KStA Datum) und die Geschäftsnummer (AFD Jahr/10 nummerus currens, 10 ist die Aktengruppe) vermerkt. Wenn die Institution überprüft wurde, d. h. ob sie noch immer die Bedingungen der Steuerbefreiung erfüllte, wurde eine neue Geschäftsnummer vergeben und das Datum der Eröffnung der Überprüfung sowie der erneuten Verfügung vermerkt. Wenn die Institution nicht mehr existierte, wurde auch vermerkt, dass sie gelöscht ist. Auf den Kärtchen sind zahlreiche Abkürzungen zu finden; die wichtigsten sind: FD = Finanzdirektion, KStA = Kantonales Steueramt, die Rechtsform der Institution V = Verein St = Stiftung, die Art des Geschäfts R = Rückzug etc., Abkürzungen der entsprechenden Sachbearbeiter. Teilweise kann die Bedeutung der Abkürzungen nicht mehr nachvollzogen werden. Institutionen können mehrere Karteikärtchen haben, dann sind sie jeweils hintereinander abgelegt. Auch können zu den Kärtchen gefaltete A4-Blätter beigelegt sein (Korrespondenz, Handelsregisterauszüge oder anderem). Die Kärtchen sind alphabetisch geordnet. Neben der Kartei dienen die Verzeichnisse, die auch online abrufbar sind (https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/juristischepersonen/steuerbefreite-institutionen/Verzeichnis%20steuerbefreite%20Institutionen.pdf), ebenfalls als Findmittel, enthalten aber im Gegensatz zu der Kartei respektive den Kärtchen lediglich die Namen und der Sitz der jeweiligen Institution. Es wurde auch eine zweite Kartei angelegt, eine so genannte Anfragekartei. Sie weist einen geringen Umfang aus. Pro Anfrage zu einer Institution wurde ein Kärtchen angelegt. Auf diesen ist kurz vermerkt, wann was angefragt wurde, wann die Rechtsabteilung geantwortet hat als auch die Geschäftsnummern. Die häufigste Anfrage war, ob Zuwendungen an die Institutionen mit ausserkantonalem Sitz im Kanton Zürich abzugsberechtigt sind. Auf den Kärtchen ist ebenso die Art der Institution ersichtlich: A, B, C oder Ö (s. o.). |
Creation date(s): | 1952 - 2020 |
Number: | 21 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4854383 |
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