B IV 1, Nr. 29 Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich schreiben an Graf Johanns von Sultz, Hofrichter des Hofgerichts Rottwil. Auf Klage von Magdalene Griessenberg wurde ihnen geboten, den Leuten von Arow als Geächteten keinen Aufenthalt zu gewähren. Weil Zürich aber über Privilegien verfügt, die

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B IV 1, Nr. 29
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich schreiben an Graf Johanns von Sultz, Hofrichter des Hofgerichts Rottwil. Auf Klage von Magdalene Griessenberg wurde ihnen geboten, den Leuten von Arow als Geächteten keinen Aufenthalt zu gewähren. Weil Zürich aber über Privilegien verfügt, die es der Stadt erlauben, Ächtern Aufenthalt zu gewähren, wandte man sich an Magdalene Griessenberg, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten, obwohl Zürichs geschworener Bote in Rottweil bei ihrem Ehemann war (als man sie nicht finden konnte). Auf dem Rückweg haben mehrere Personen den Boten dann auf der Reichsstrasse überfallen, mit dem Tod bedroht und ihm die silberne Stadtbüchse sowie sein Geld weggenommen, womit sie das Reichsgeleit verletzt haben. Obwohl der Adressat um den offenen Krieg mit der Herrschaft Oesterrich und ihren Anhängern wusste, der es gegenwärtig verunmöglicht, die städtischen Ächterprivilegien vorzulegen, wurde Zürich in die Acht gebracht. Aufforderung zum Widerruf der Acht und zur Gewährung eines Aufschubs, um die Privilegien vorzulegen.
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich schreiben an Graf Johanns von Sultz, Hofrichter des Hofgerichts Rottwil. Auf Klage von Magdalene Griessenberg wurde ihnen geboten, den Leuten von Arow als Geächteten keinen Aufenthalt zu gewähren. Weil Zürich aber über Privilegien verfügt, die es der Stadt erlauben, Ächtern Aufenthalt zu gewähren, wandte man sich an Magdalene Griessenberg, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten, obwohl Zürichs geschworener Bote in Rottweil bei ihrem Ehemann war (als man sie nicht finden konnte). Auf dem Rückweg haben mehrere Personen den Boten dann auf der Reichsstrasse überfallen, mit dem Tod bedroht und ihm die silberne Stadtbüchse sowie sein Geld weggenommen, womit sie das Reichsgeleit verletzt haben. Obwohl der Adressat um den offenen Krieg mit der Herrschaft Oesterrich und ihren Anhängern wusste, der es gegenwärtig verunmöglicht, die städtischen Ächterprivilegien vorzulegen, wurde Zürich in die Acht gebracht. Aufforderung zum Widerruf der Acht und zur Gewährung eines Aufschubs, um die Privilegien vorzulegen.
Creation date(s):10/27/1460
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Privilegien; Zürich, Reichsacht; Rottweil, Hofgericht, Acht; Rottweil, Hofgericht, Sulz, Johans von, Graf; Aarau, Reichsacht; Zürich, Bote; Römisches Reich, Reichsstrasse; Rottweil, Hofgericht, Geleit; Zürich, Stadtbüchse, silberne; Römisches Reich, Geleit; Österreich, Herrschaft
Personenregister URStAZH:Griessenberg, Magdalena; Sulz, Johans von, Graf, Hofrichter

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10504
Anmerkungen:Entwurf (von anderer Hand): StAZH B IV 1, Nr. 30.
Level:Dokument
Ref. code AP:B IV 1, Nr. 29
 

Usage

End of term of protection:10/27/1540
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

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