C I, Nr. 1512 Bischof Arnold von Basel beurkundet, dass er zusammen mit Ratsgesandten von Bürgermeister und Rat der Städte Basel und Costentz zwischen Gräfin Ursule von Sultz, geborene von Hapspurg, einerseits und den Eidgenossen, Schaufhusen und ihren Helfern anderseits einen Waffenstillstand aus

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1512
Title:Bischof Arnold von Basel beurkundet, dass er zusammen mit Ratsgesandten von Bürgermeister und Rat der Städte Basel und Costentz zwischen Gräfin Ursule von Sultz, geborene von Hapspurg, einerseits und den Eidgenossen, Schaufhusen und ihren Helfern anderseits einen Waffenstillstand ausgehandelt hat, gültig von heute Mittag bis Sonnenuntergang an Hilarius [13. Januar 1456]. Der Krieg war entstanden, weil mehrere Knechte aus der Eidgenossenschaft der Gräfin eine Feindschaft erklärt und sie mit Totschlag, Brand, Raub und auf andere Weise geschädigt hatten, weil ihr Sohn Graf Allwig von Sulz zuvor mehrere Bürger von Strassburg im Gebiet der Eidgenossen überfallen und im Gebiet der Gräfin mit Hilfe ihrer Leute festgehalten haben soll. Während der Dauer des Waffenstillstands sollen alle Beteiligten sich sicher bewegen und ihre Einkünfte einziehen können. Zudem soll am kommenden 1. Dezember in Basel vor dem Bischof von Basel ein Vermittlungstag abgehalten werden, zu dem sich die Vertreter beider Parteien am Vorabend einfinden sollen. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Bischof Arnold siegelt, ausserdem siegeln Graf Rudolf von Sulz, der sich seiner Mutter "gemächtigt" hat, sowie für die Eidgenossen Ruodolff von Cham, Hauptmann und Bürgermeister von Zurich, Heinrich Hasfurter, Hauptmann von Luczern, und Ytal Reding, Hauptmann und Ammann von Switz.
Brief:Bischof Arnold von Basel beurkundet, dass er zusammen mit Ratsgesandten von Bürgermeister und Rat der Städte Basel und Costentz zwischen Gräfin Ursule von Sultz, geborene von Hapspurg, einerseits und den Eidgenossen, Schaufhusen und ihren Helfern anderseits einen Waffenstillstand ausgehandelt hat, gültig von heute Mittag bis Sonnenuntergang an Hilarius [13. Januar 1456]. Der Krieg war entstanden, weil mehrere Knechte aus der Eidgenossenschaft der Gräfin eine Feindschaft erklärt und sie mit Totschlag, Brand, Raub und auf andere Weise geschädigt hatten, weil ihr Sohn Graf Allwig von Sulz zuvor mehrere Bürger von Strassburg im Gebiet der Eidgenossen überfallen und im Gebiet der Gräfin mit Hilfe ihrer Leute festgehalten haben soll. Während der Dauer des Waffenstillstands sollen alle Beteiligten sich sicher bewegen und ihre Einkünfte einziehen können. Zudem soll am kommenden 1. Dezember in Basel vor dem Bischof von Basel ein Vermittlungstag abgehalten werden, zu dem sich die Vertreter beider Parteien am Vorabend einfinden sollen. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Bischof Arnold siegelt, ausserdem siegeln Graf Rudolf von Sulz, der sich seiner Mutter "gemächtigt" hat, sowie für die Eidgenossen Ruodolff von Cham, Hauptmann und Bürgermeister von Zurich, Heinrich Hasfurter, Hauptmann von Luczern, und Ytal Reding, Hauptmann und Ammann von Switz.
Creation date(s):9/13/1455
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle fünf Siegel hängen, Namen der Siegler auf der Plica über dem jeweiligen Siegel vermerkt.
City:Basel, Bistum, Bischof, Arnold; Konstanz, Ratsboten; Basel, Ratsboten; Konstanz, Bürgermeister und Rat; Basel, Bürgermeister und Rat; Eidgenossen; Schaffhausen, Bürger; Eidgenossenschaft; Eidgenossenschaft, Kriegsknechte; Strassburg, Bürger, Überfall auf; Basel, Vermittlungstag; Zürich, Bürgermeister, Cham, Rudolf von; Zürich, Hauptmann, Cham, Rudolf von; Luzern, Hauptmann, Hasfurter, Heinrich; Schwyz, Hauptmann, Reding, Ital; Schwyz, Landammann, Reding, Ital
Personenregister URStAZH:Arnold, Bischof von Basel; Sulz, Ursula von, Gräfin, geb. von Habsburg-Laufenburg; Sulz, Alwig von, Graf; Sulz, Rudolf von, Graf; Cham, Rudolf von, Bürgermeister und Hauptmann von Zürich; Hasfurter, Heinrich, Hauptmann von Luzern; Reding, Ital, Landammann

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10099; EA, Bd. 2, Nr. 430e
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1512
 

Usage

End of term of protection:9/13/1535
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480761
 

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