A 248.1, Nr. 28 Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich beurkunden, dass sie ihren Bürger Uolrich Gruenenberg als Vogt und Amtmann auf Schloss Flums eingesetzt haben, nachdem Heinrich, Bischof von Costentz und Verweser des Stifts Chur, ihnen das Schloss mit Zubehör auf 10 Jahre übertragen hat. Grün

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 248.1, Nr. 28
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich beurkunden, dass sie ihren Bürger Uolrich Gruenenberg als Vogt und Amtmann auf Schloss Flums eingesetzt haben, nachdem Heinrich, Bischof von Costentz und Verweser des Stifts Chur, ihnen das Schloss mit Zubehör auf 10 Jahre übertragen hat. Grünenberg soll Hans Thum, ebenfalls Bürger von Zürich, jährlich auf Thomas [21. Dezember] in Zürich 60 Rheinische Gulden entrichten. Der Bau von Torkeln [Weinpressen] oder Scheunen hat mit Zustimmung des Bischofs zu erfolgen, die Kosten dafür soll der Bischof auf das Schloss schlagen. Falls Grünenberg nach 10 Jahren vom Schloss abziehen will oder abgezogen wird, ist er für die Baukosten zu entschädigen. Als Bürgen für die Zahlung der 60 Gulden und für die korrekte Amtsführung stellt Grünenberg seinen Vater Stoffel Grünenberg und seine Verwandten ("gevetter") Dietthelm Blarer zu Warttensee und Diethelm Blarer zu Kemptten, die auf eine entsprechende Mahnung innert acht Tagen in eigener Person oder vertreten durch einen Knecht sowie mit einem Pferd in einem offenen Wirtshaus in Zürich Giselschaft zu leisten haben. Kleineres Stadtsiegel angekündigt.
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich beurkunden, dass sie ihren Bürger Uolrich Gruenenberg als Vogt und Amtmann auf Schloss Flums eingesetzt haben, nachdem Heinrich, Bischof von Costentz und Verweser des Stifts Chur, ihnen das Schloss mit Zubehör auf 10 Jahre übertragen hat. Grünenberg soll Hans Thum, ebenfalls Bürger von Zürich, jährlich auf Thomas [21. Dezember] in Zürich 60 Rheinische Gulden entrichten. Der Bau von Torkeln [Weinpressen] oder Scheunen hat mit Zustimmung des Bischofs zu erfolgen, die Kosten dafür soll der Bischof auf das Schloss schlagen. Falls Grünenberg nach 10 Jahren vom Schloss abziehen will oder abgezogen wird, ist er für die Baukosten zu entschädigen. Als Bürgen für die Zahlung der 60 Gulden und für die korrekte Amtsführung stellt Grünenberg seinen Vater Stoffel Grünenberg und seine Verwandten ("gevetter") Dietthelm Blarer zu Warttensee und Diethelm Blarer zu Kemptten, die auf eine entsprechende Mahnung innert acht Tagen in eigener Person oder vertreten durch einen Knecht sowie mit einem Pferd in einem offenen Wirtshaus in Zürich Giselschaft zu leisten haben. Kleineres Stadtsiegel angekündigt.
Creation date(s):8/7/1455
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Zeitgenössische Abschrift
Trägermaterial:Papier
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Bürger, Grünenberg, Ulrich; Flums, Gräpplang, Vogt, Grünenberg, Ulrich; Konstanz, Bistum, Bischof, Heinrich; Chur, Bistum, Verweser, Heinrich; Zürich, Bürger, Thum, Johans; Wartensee, Blarer, Diethelm; Wetzikon, Kempten, Blarer, Diethelm; Zürich, Giselschaft
Personenregister URStAZH:Grünenberg, Ulrich, Vogt zu Flums; Heinrich, Bischof von Konstanz und Verweser des Bistums Chur; Thum, Johans; Grünenberg, Stoffel; Blarer, Diethelm, zu Wartensee; Blarer, Diethelm, zu Kempten

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10089; REC, Bd. 4, Nr. 10417
Level:Dokument
Ref. code AP:A 248.1, Nr. 28
 

Usage

End of term of protection:8/7/1535
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480751
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE