A 142.1 (fol. 76 r - 77 v) Verpflichtung des Zürcher Bürgers Hans Asper und seiner Frau Elsbeth gegenüber Abt und Konvent von Rüti betreffend die Verwaltung von Klostergütern, 1455.02.14 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 142.1 (fol. 76 r - 77 v)
Title:Verpflichtung des Zürcher Bürgers Hans Asper und seiner Frau Elsbeth gegenüber Abt und Konvent von Rüti betreffend die Verwaltung von Klostergütern
Brief:Hans Asper, Bürger von Zurich, und seine Frau Elsbeth beurkunden, dass sie sich mit Wissen und Rat ihrer "guoten frund" zu Abt Johans und zum Konvent des Gotteshauses Ruti (Prämonstratenserorden) in ihr Haus in Zürich Uff Dorff [Wacht Auf Dorf 74] verpfründet haben. Sie nehmen im Haus Wohnsitz, ziehen die Zinsen des Klosters ein, legen darüber Rechnung ab und sorgen mit "pfleg, kochen, betten" für den Abt und die Seinen. Asper verpflichtet sich auch, (auf Kosten des Klosters) in die Höfe, Reben und Güter des Klosters zu reiten oder zu gehen, die zum Haus Zürich gehören (in andere kann er freiwillig ebenfalls gehen). Als Gegenleistung erhalten Asper und seine Frau bis an ihr Lebensende "tach und gemach, holtz, fur und liecht, brott, win, saltz und schmaltz, krutt, raeben, boellen und allerley zuo muess", ferner 4 Käse und 2 Ziger, wie sie im Kloster gemacht werden, jährlich auf Martinstag einen Ochsen im Wert von 7-8 Gulden und ein Mastschwein, wie sie im Kloster aufgezogen werden, sowie die üblichen Hühner und Eier. Wenn der Abt in Zürich weilt, soll er aus diesen Einkünften wie bisher üblich versorgt werden. Auch Konventherren und Lehensleute sollen mit Essen und Trinken versorgt werden. Asper und seine Frau können eine Magd anstellen, wie es bisher üblich war; auch der Abt kann eine Magd anstellen, die für das Kloster spinnen soll. Sollten Asper und/oder seine Frau aus Alters- oder Krankheitsgründen einst nicht mehr in der Lage sein, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, sollen sie die Leistungen aus ihrer Verpfründung doch weiterhin beziehen können. Stirbt Asper oder seine Frau, darf der überlebende Partner sich nur mit Zustimmung des Abts neu verheiraten; will er das Haus verlassen, entscheidet ein Gremium, in das jede Seite zwei ehrbare Männer aus der Stadt Zürich bestellt, über die Höhe des Leibgedings, das dann die Verpfründung ersetzen soll. Asper und seine Frau verpflichten sich, ein eigenes Bett in das Haus zu bringen, das nach ihrem Tod an das Kloster fällt. Alles andere geht (vorbehalten einer anderweitigen Regelung) an die rechtmässigen Erben. Für die Verpfründung zahlen Asper und seine Frau (oder ihre Erben) auf die nächste und die übernächste Lichtmess [2. Februar 1456 und 1457] jeweils 110 Pfund Pfennig Zürcher Münze; jeweils nochmals 110 Pfund Pfennig zahlt der überlebende Partner nach dem Tod von Asper oder seiner Frau und zahlen die Erben nach dem Tod beider. Als Unterpfand setzen Asper und seine Frau Zinsen ein von 6 Pfund Pfennig und von 5 Gulden (ablösbar mit 100 Gulden) ab dem Hof zu Sant Gylyen in Zürich[-Leimbach], den Lienhart Bittschy und Philipp Hantili bebauen. Streitfälle mit dem Abt von Rüti werden ebenfalls einem Gremium vorgelegt, in das jede Seite zwei Zürcher bestellt. Asper und seine Frau geloben, Nutzen und Ehre des Klosters zu fördern und Schaden von ihm abzuwenden. Siegel von Asper sowie von Heinrich Effinger und Niclaus Wiss, Bürger und Ratsherren von Zürich, angekündigt.
Creation date(s):2/14/1455
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
City:Rüti (Prämonstratenserkloster), Haus in Zürich; Rüti (Prämonstratenserkloster), Amtmann, Asper, Hans; Zürich, Bürger, Asper, Hans; Zürich, Asper, Elsbeth; Rüti (Prämonstratenserkloster), Abt, Johans; Rüti (Prämonstratenserkloster), Abt und Konvent; Rüti (Prämonstratenserkloster), Verpfründung; Rüti (Prämonstratenserkloster), Amtmann, Anstellungsvertrag; Rüti (Prämonstratenserkloster), Zinseinzug; Rüti (Prämonstratenserkloster), Käse- und Zigerproduktion; Rüti (Prämonstratenserkloster), Viehzucht; Rüti (Prämonstratenserkloster), Textilproduktion; Zürich, Leimbach, St. Gilgen, Hof, Bitschi, Lienhard; Zürich, Leimbach, St. Gilgen, Hof, Hantili, Philipp; Zürich, Ratsherr, Effinger, Heinrich; Zürich, Ratsherr, Wiss, Niklaus; Leimbach siehe Zürich, Leimbach; Zürich, Haus des Klosters Rüti
Personenregister URStAZH:Asper, Hans; Asper, Elsbeth; Johans, Abt von Rüti; Bitschi, Lienhard; Hantili, Philipp; Effinger, Heinrich, Ratsherr in Zürich; Wiss, Niklaus, Ratsherr in Zürich

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Zangger, Amtsbuch, S. 199-202
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10039
Level:Dokument
Ref. code AP:A 142.1 (fol. 76 r - 77 v)
 

Usage

End of term of protection:2/14/1485
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480701
 

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