C II 11, Nr. 811 Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich entscheiden im Konflikt zwischen der Priorin und dem Konvent des Gotteshauses an Oettenbach in Zürich einerseits und den Wachten Riespach, Fluen und Hirsslanden anderseits unter Würdigung der von den Wachten vorgelegten Kundschaften sowie ein

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 11, Nr. 811
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich entscheiden im Konflikt zwischen der Priorin und dem Konvent des Gotteshauses an Oettenbach in Zürich einerseits und den Wachten Riespach, Fluen und Hirsslanden anderseits unter Würdigung der von den Wachten vorgelegten Kundschaften sowie eines durch eine Ratsdelegation vorgenommenen Augenscheins, dass die Wachten kein Recht auf einen freien, eingezäunten Weg jenseits des Ötenbachs vom Steg hinunter bis an den [Zürich]see haben. - Die Klosterfrauen hatten erfolgreich geltend gemacht, dass der Weg seine Berechtigung hatte, als ihr Kloster noch am Ötenbach war; als es aber [vor 1285], ebenso wie die Trotte und anderes, in die Stadt verlegt worden war, sei der Weg aufgehoben worden und dieser Zustand sei über lange Jahre hinweg akzeptiert worden; ausserdem gebe es genügend Wege an den See und auch die ältesten Klosterfrauen hätten bestätigt, dass der Weg keine Berechtigung mehr habe. Sekretsiegel der Stadt.
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich entscheiden im Konflikt zwischen der Priorin und dem Konvent des Gotteshauses an Oettenbach in Zürich einerseits und den Wachten Riespach, Fluen und Hirsslanden anderseits unter Würdigung der von den Wachten vorgelegten Kundschaften sowie eines durch eine Ratsdelegation vorgenommenen Augenscheins, dass die Wachten kein Recht auf einen freien, eingezäunten Weg jenseits des Ötenbachs vom Steg hinunter bis an den [Zürich]see haben. - Die Klosterfrauen hatten erfolgreich geltend gemacht, dass der Weg seine Berechtigung hatte, als ihr Kloster noch am Ötenbach war; als es aber [vor 1285], ebenso wie die Trotte und anderes, in die Stadt verlegt worden war, sei der Weg aufgehoben worden und dieser Zustand sei über lange Jahre hinweg akzeptiert worden; ausserdem gebe es genügend Wege an den See und auch die ältesten Klosterfrauen hätten bestätigt, dass der Weg keine Berechtigung mehr habe. Sekretsiegel der Stadt.
Creation date(s):7/3/1454
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich, Flün siehe Zürich, Riesbach, Flüh; Zürich, Riesbach, Flüh; Zürich, Riesbach; Zürich, Hirslanden; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Ratsherren; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Priorin und Konvent; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Wegrecht; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Klosterfrauen, älteste; Zürichsee; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Standort, alter; Zürich, Ötenbach

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9981
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 11, Nr. 811
 

Usage

End of term of protection:7/3/1474
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480653
 

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