C I, Nr. 2827 Die Bürgermeister Jacob Swartzmurer und Ruodolff von Cham sowie Uolrich Rey, Bürger und Ratsherr von Zurich, handeln als von Bürgermeister und Rat delegierte Vermittler im Konflikt zwischen Johanns Loesel, Meister des Johanniterordens in deutschen Landen und Komtur des Hauses Wedeswi

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2827
Title:Die Bürgermeister Jacob Swartzmurer und Ruodolff von Cham sowie Uolrich Rey, Bürger und Ratsherr von Zurich, handeln als von Bürgermeister und Rat delegierte Vermittler im Konflikt zwischen Johanns Loesel, Meister des Johanniterordens in deutschen Landen und Komtur des Hauses Wedeswil, und den Leuten im Gericht Wedeswil und Richteswil einen Vergleich über verschiedene strittige Punkte aus [vgl. bereits URStAZH, Bd. 7, Nr. 9683]. - Der kleine Zehnt, für den die Leute von Wädenswil und Richterswil 61 Pfund entrichten, soll bei jenen Gütern, die Erblehen, Handlehen oder Eigenbesitz des Hauses Wädenswil sind, in einen Erbzins umgewandelt werden, bei allen anderen Gütern aber - nach Abzug von 1 Pfund - mit 25 Pfund pro 1 Pfund (bzw. mit 1 Pfund 5 Schilling pro 1 Schilling) losgekauft werden und zwar je hälftig auf Gregor [12. März] 1455 und 1456. - Der von Burgy in der Oewe dem Ordenshaus gemäss Lehensbriefen für das Gut in der Owe geschuldete Heu- und Strohzehnt bleibt bestehen. - Der Komtur soll keinen Bannwein [Wein, den die Verpflichteten kaufen müssen] mehr ausschenken, ebensowenig wie jemand anders. - Die Leute von Wädenswil und Richterswil sollen in den Wäldern des Ordenshauses in der Au, im Reidholtz, in der Burghalde, in der Hofreitty, rings um die Burg und in den Wäldern der Güter, die vom Ordenshaus um Zins verliehen sind, kein Holz hauen und die Lehensleute des Ordenshauses an Stauden und Zäunen unbehelligt lassen. - Die Angehörigen der Pfarrei Wädenswil sollen für die Seelmessen ihrer Vorfahren dem Leutpriester an den bisherigen Tagen die drei Opfer "zuo den vieren" geben. - Im Streit um die Hühner, bei denen der Komtur meint, es handle sich um Zinshühner, die Abgabepflichtigen aber meinen, es handle sich um Zehnthühner, soll von der Abgabe befreit sein, wer unter Eid erklärt, es handle sich um Zehnthühner. - Der Komtur hat dem Sigrist von Richterswil jährlich 1 Mütt Kernen zu geben. - Der Entscheid in der Frage des Pfründners und der Gottesgaben an die armen Leute von Wädenswil soll aufgeschoben werden, bis Lösel "widerumb zuo land kumpt" [vgl. URStAZH, Bd. 7, Nr. 10102]; falls einer der drei Vermittler zwischenzeitlich stirbt, soll er durch einen Ratsherrn ersetzt werden. - Peter Hoenn hat dem Ordenshaus von den Gütern, von denen er früher 1/2 Mütt Kernen entrichtet hat, 6 Schilling Zins zu entrichten, wobei die Güter besichtigt ("ussgegangen") werden sollen, um festzustellen, um welche es sich handelt. - Heini Albrecht soll seinen Zins von 3 1/2 Schilling ebenfalls mit 1 Pfund 5 Schilling pro 1 Schilling vom Ordenshaus loskaufen. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Die drei Vermittler siegeln.
Brief:Die Bürgermeister Jacob Swartzmurer und Ruodolff von Cham sowie Uolrich Rey, Bürger und Ratsherr von Zurich, handeln als von Bürgermeister und Rat delegierte Vermittler im Konflikt zwischen Johanns Loesel, Meister des Johanniterordens in deutschen Landen und Komtur des Hauses Wedeswil, und den Leuten im Gericht Wedeswil und Richteswil einen Vergleich über verschiedene strittige Punkte aus [vgl. bereits URStAZH, Bd. 7, Nr. 9683]. - Der kleine Zehnt, für den die Leute von Wädenswil und Richterswil 61 Pfund entrichten, soll bei jenen Gütern, die Erblehen, Handlehen oder Eigenbesitz des Hauses Wädenswil sind, in einen Erbzins umgewandelt werden, bei allen anderen Gütern aber - nach Abzug von 1 Pfund - mit 25 Pfund pro 1 Pfund (bzw. mit 1 Pfund 5 Schilling pro 1 Schilling) losgekauft werden und zwar je hälftig auf Gregor [12. März] 1455 und 1456. - Der von Burgy in der Oewe dem Ordenshaus gemäss Lehensbriefen für das Gut in der Owe geschuldete Heu- und Strohzehnt bleibt bestehen. - Der Komtur soll keinen Bannwein [Wein, den die Verpflichteten kaufen müssen] mehr ausschenken, ebensowenig wie jemand anders. - Die Leute von Wädenswil und Richterswil sollen in den Wäldern des Ordenshauses in der Au, im Reidholtz, in der Burghalde, in der Hofreitty, rings um die Burg und in den Wäldern der Güter, die vom Ordenshaus um Zins verliehen sind, kein Holz hauen und die Lehensleute des Ordenshauses an Stauden und Zäunen unbehelligt lassen. - Die Angehörigen der Pfarrei Wädenswil sollen für die Seelmessen ihrer Vorfahren dem Leutpriester an den bisherigen Tagen die drei Opfer "zuo den vieren" geben. - Im Streit um die Hühner, bei denen der Komtur meint, es handle sich um Zinshühner, die Abgabepflichtigen aber meinen, es handle sich um Zehnthühner, soll von der Abgabe befreit sein, wer unter Eid erklärt, es handle sich um Zehnthühner. - Der Komtur hat dem Sigrist von Richterswil jährlich 1 Mütt Kernen zu geben. - Der Entscheid in der Frage des Pfründners und der Gottesgaben an die armen Leute von Wädenswil soll aufgeschoben werden, bis Lösel "widerumb zuo land kumpt" [vgl. URStAZH, Bd. 7, Nr. 10102]; falls einer der drei Vermittler zwischenzeitlich stirbt, soll er durch einen Ratsherrn ersetzt werden. - Peter Hoenn hat dem Ordenshaus von den Gütern, von denen er früher 1/2 Mütt Kernen entrichtet hat, 6 Schilling Zins zu entrichten, wobei die Güter besichtigt ("ussgegangen") werden sollen, um festzustellen, um welche es sich handelt. - Heini Albrecht soll seinen Zins von 3 1/2 Schilling ebenfalls mit 1 Pfund 5 Schilling pro 1 Schilling vom Ordenshaus loskaufen. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Die drei Vermittler siegeln.
Creation date(s):3/18/1454
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle drei Siegel hängen.
City:Zürich, Bürgermeister, Schwarzmurer, Jakob; Zürich, Bürgermeister, Cham, Rudolf von; Zürich, Ratsherr, Reig, Ulrich; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Ratsherr; Deutsche Lande, Johanniter, Hochmeister, Lösel, Johans; Wädenswil, Johanniterhaus, Komtur, Lösel, Johans; Wädenswil, Gericht; Wädenswil, Leute; Richterswil, Gericht; Richterswil, Leute; Wädenswil, Zehntstreit; Richterswil, Zehntstreit; Wädenswil, Johanniterhaus, Zehntstreit; Wädenswil, Johanniterhaus, Lehen; Wädenswil, In der Au, Bürgi; Au siehe auch Wädenswil, Au; Wädenswil, Johanniterhaus, Bannwein; Wädenswil, Johanniterhaus, Wald; Wädenswil, Reidholz; Wädenswil, Burghalde; Wädenswil, Schloss; Wädenswil, Kirche, Leutpriester; Wädenswil, Kirche, Opfer; Richterswil, Kirche, Sigrist; Wädenswil, Johanniterhaus, Pfründner; Wädenswil, Höhn, Peter; Wädenswil, Albrecht, Heini; Wädenswil, Au
Personenregister URStAZH:In der Au, Bürgi; Höhn, Peter; Albrecht, Heinrich; Schwarzmurer, Jakob, Bürgermeister von Zürich; Cham, Rudolf von, Bürgermeister von Zürich; Reig, Ulrich, Ratsherr in Zürich; Lösel, Johans, Johanniterhochmeister in deutschen Landen und Komtur in Wädenswi

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9939
Anmerkungen:Zweitausfertigung: StAZH C II 14, Nr. 68 (Pergament). Entwurf: StAZH A 150.1, Nr. 20; Prozessakten: StAZH A 150.1, Nr. 19 (Fragment); Abschrift: StAZH A 150.1, Nr. 21 (17./18. Jh.).
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2827
 

Usage

End of term of protection:3/18/1474
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480611
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE