C I, Nr. 2917 Vereinbarung zwischen Johannes Schwend dem Langen und der Stadt Zürich betreffend Alt-Regensberg, 1453.09.06 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2917
Title:Vereinbarung zwischen Johannes Schwend dem Langen und der Stadt Zürich betreffend Alt-Regensberg
Brief:Johanns Swend der Lange, Bürger von Zürich, beurkundet, dass er mit Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich zur Vermeidung zukünftiger Konflikte eine Vereinbarung bezüglich der gegenseitigen Rechte im zum Haus Alt Regensperg gehörenden Tal getroffen hat. Wildbann und Bann des Federspiels stehen der Stadt zu, wobei das Jagdrecht von Schwend und seinen Erben sowie von jenen, denen sie Kost geben, vorbehalten bleibt. Die übrigen Bewohner der Gerichtsherrschaft sollen bezüglich der Jagd und der Bussen bei Verstössen wie die Bewohner der anderen Herrschaftsgebiete behandelt werden. Schwend und seine Erben dürfen weiterhin über Frevel gemäss der Offnung des Mai- und Herbstgerichts richten. Das Hochgericht aber liegt bei der Stadt. Die Stadt bzw. ihre Vögte dürfen auch Landtage einberufen. Zugezogene ("landzüglinge") und uneheliche Leute haben dem Vogt von Zürich jährlich 1 Fasnachtshuhn zu entrichten. Nach ihrem Tod kann der Vogt von ihrem Besitz nehmen, was dem Hochgericht zusteht. "Unverlechnete" Gotteshausleute haben wie in den anderen Gerichtsherrschaften von Zürcher Bürgern keine Hühner und Steuern zu entrichten; für den Fall, dass die Gerichtsherrschaft in die Hand eines Nichtzürchers gelangt, werden Änderungen vorbehalten. Hinsichtlich Kriegsdienst und Steuerpflicht werden die Bewohner den anderen städtischen Herrschaftsgebieten gleichgestellt. Bei einem Verkauf der Gerichtsherrschaft an jemanden, der nicht Bürger Zürichs ist oder werden will, hat die Stadt ein Vorkaufsrecht zu einem um 300 Gulden reduzierten Preis. [Nachtrag:] Rebhühner und Wachteln dürfen bei einer Busse von 1 1/2 Mark Silber nur zusammen mit anderem Federspiel gejagt werden. Schwend siegelt.
Creation date(s):9/6/1453
Creation date(s), remarks.:Donnerstag nach Verena
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel fehlt
City:Regensdorf, Alt-Regensberg, Burg; Regensdorf, Alt-Regensberg, Schwend, Johans der Lange; Zürich, Bürger, Schwend, Johans, der Lange; Zürich, Bürgermeister und Rat; Regensdorf, Alt-Regensberg, Herrschaft, Offnung; Zürich, Herrschaftsgebiet; Regensdorf, Alt-Regensberg, Herrschaft, Mai- und Herbstgericht; Zürich, Steuerpflicht
Personenregister URStAZH:Schwend, Johans, der Lange

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Teiledition: Steuerbücher Zürich, Bd. 7, S. 282, Nr. 96
Transkription: StAZH, Bib. Df 6.6 (Rechtsquellen Regensberg)
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9899
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2917
 

Usage

End of term of protection:9/6/1473
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480572
 

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