|
A 127.1, Nr. 5 Urteil von Bürgermeister und Rat von Zürich im Streit zwischen Äbtissin und Kapitel des Fraumünsters und dem Johanniterhochmeister und Komtur in Leuggern um den Zehnten in Horgen, 1451.11.10 (Dokument)
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 127.1, Nr. 5 |
Title: | Urteil von Bürgermeister und Rat von Zürich im Streit zwischen Äbtissin und Kapitel des Fraumünsters und dem Johanniterhochmeister und Komtur in Leuggern um den Zehnten in Horgen |
Brief: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zuerich entscheiden im Konflikt zwischen Äbtissin Anna und dem Kapitel der Frauen und Männer des Gotteshauses Felix und Regula der Abtei in der kleineren Stadt einerseits und Johanns Loesel, Meister des Johanniterordens und Komtur des Hauses Luttgern, anderseits wegen der "Vorgabe" des Zehnten in Horgen und Umgebung nach schriftlicher Prozessführung zugunsten des Fraumünsters. - Lösel hatte geklagt, die Fraumünsterabtei mache ihm seit drei Jahren die "Vorgabe" von 3 Jucharten Reben in Oberrieden, genannt Herbreschen, streitig, die er zuvor in unwidersprochenem Besitz hatte, wie auch die vor delegierten Ratsherren gemachten Zeugenaussagen u.a. von Fraumünsterknechten, die den Zehnten einzogen, belegten. - Die Äbtissin dagegen berief sich auf eine Regelung, die ein mit je zwei ehrbaren Männern besetztes Schiedsgericht in einem früheren Konflikt zwischen ihr und dem verstorbenen Grafen Hug von Montfort, damals Meister des Johanniterordens, getroffen hatte. Diese war durch den Frühmesser von Horgen verschriftlicht worden und bestand aus zwei gleichlautenden Notteln, in denen die Güter, die zur "Vorgabe" gehörten, durch Zeugenaussagen genau bezeichnet wurden. - Lösel anerkannte zwar in seiner Replik den damals durchgeführten Augenschein ("undergang") und die anschliessend ausgefertigten Rödel, erklärte aber, darin sei von den 3 Jucharten nicht die Rede und er habe die "Vorgabe" im darauffolgenden Herbst unwidersprochen erhalten. Der für ihn ausgestellte Nottel lag während 7 Jahren in der Kirche Horgen. Zum Konflikt kam es erst unter Ordensbruder Ruodolff Keller, der sein Amtmann war, als er nicht in Wedeswil weilte. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Sekretsiegel der Stadt angekündigt. [Der am Schluss der Urkunde angekündigte Wortlauts des Rodels, datiert 1438, fehlt.] |
Creation date(s): | 11/10/1451 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
|
Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Entwurf |
Trägermaterial: | Papier |
Schreiber: | Konrad von Cham, Stadtschreiber von Zürich |
City: | Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Stadtschreiber, Cham, Konrad von, Handschrift; Zürich, Fraumünster, Äbtissin und Kapitel; Zürich, Fraumünster, Äbtissin, Hewen, Anna von; Deutsche Lande, Johanniter, Hochmeister, Lösel, Johans; Leuggern (Johanniterkomturei Leuggern-Klingnau), Komtur, Lösel, Johans; Horgen, Zehnt; Oberrieden, Zehnt; Oberrieden, Reben; Oberrieden, Herbreschen; Zürich, Ratsherren; Zürich, Fraumünster, Knechte; Deutsche Lande, Johanniter, Hochmeister, Montfort, Hugo von; Horgen, Kirche, Frühmesser; Wädenswil, Johanniterhaus, Konventbruder, Keller, Rudolf |
Personenregister URStAZH: | Hewen, Anna von, Fraumünsteräbtissin; Lösel, Johans, Johanniterhochmeister in deutschen Landen und Komtur in Leuggern; Montfort, Hugo von, Graf, Johanniterhochmeister; Keller, Rudolf, Johanniter in Wädenswil |
|
|
|
Usage |
End of term of protection: | 11/10/1471 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480367 |
|
Social Media |
Share | |
|
|