C I, Nr. 1025 Graf Hanns von Tierstein, Herr zu Pheffingen und Hauptmann zu Ensissen [Ensisheim], und Peter Kotterer, Lehrer der päpstlichen Rechte und Propst zu Rinfelden, Anwälte im Namen von Herzog Albrecht von Oesterrich bzw. der Herrschaft Österreich, sowie Delegierte des Rats von Basel (Bürg

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1025
Title:Graf Hanns von Tierstein, Herr zu Pheffingen und Hauptmann zu Ensissen [Ensisheim], und Peter Kotterer, Lehrer der päpstlichen Rechte und Propst zu Rinfelden, Anwälte im Namen von Herzog Albrecht von Oesterrich bzw. der Herrschaft Österreich, sowie Delegierte des Rats von Basel (Bürgermeister Hanns Rote und Henman Offemburg, Ritter, sowie Hanns Surlin, Andres Ospernelle und Hanns Bremenstein) fällen im langen Konflikt zwischen Schultheiss, Räten und Gemeinden der Städte Bern und Solotorn (vertreten durch Altschultheiss Uolrich von Erlach und Ludwig Hetzel von Bern und Claws von Wengen, Hanns Hagen, Conrat Studlin [auch: Schudlin] und Uolrich Boumgarter von Solothurn sowie Ratsgesandte von Zurich, Lucern und Schwitz) einerseits und Edelknecht Rudolff von Nuwenstein (anwesend in eigener Person zusammen mit Burchart Stoere, Velti von Nuwenstein, Conrat von Hungerstein, Fritschi Tirniger und Tenien Glotzner, Schaffner zu Ropperswiler [Rappoltsweiler]) anderseits einen gütlichen Entscheid. - Der Konflikt war entstanden, als sich Bern und Solothurn in ihrer Eigenschaft als Vormünder von Hanns und Thoman von Valkenstein gegenüber Rudolf von Neuenstein verpflichteten, ihm das nächste freiwerdende Lehen der beiden Falkensteiner zu verschaffen, dann aber Thomas von Falkenstein ein solches Lehen, das mit dem Tod von Hanns Heinrich von Eptingen frei wurde, ohne ihr Einverständnis an Cuonrat Múnch von Múnchenstein [auch: Conrat von Loewenberg] verlieh. Als Neuenstein das Lehen trotzdem bei Bern und Solothurn einforderte, erklärten ihm diese, das Verschulden liege nicht bei ihnen. In der Folge führte die Auseinandersetzung zu offenem Krieg und Feindschaft. - Nach Verhandlungen auf vorangehenden Vermittlungstagen entscheiden die Vermittler nun auf einem gütlichen Tag in Basel, dass sich Bern und Solothurn urkundlich verpflichten sollen, Rudolf von Neuenstein einen jährlich auf Gregor [12. März] in Basel bei einem offiziellen Wechsler fälligen Zins von 50 Rheinischen Gulden zu entrichten, der mit einem ausreichenden Unterpfand abgesichert sein soll, und zwar solange, bis sie ihm das von Thomas von Falkenstein an Löwenberg verliehene Lehen bzw. ein gleichwertiges anderes verschafft haben. Ausserdem sollen ihm die beiden Städte Schloss Nuwenstein, dass sie eingenommen haben, zurückgeben und ihn in seinen Besitzrechten unbehelligt lassen. Rudolf von Neuenstein soll seinerseits alle Verschreibungen, die er von den beiden Städten hat, herausgeben und sich ihnen gegenüber in Zukunft "fruntlich und nachburlich" verhalten. In die Aussöhnung miteinbezogen werden alle Angehörigen und Helfer der beiden Parteien. Unbezahlte Lösegelder und Brandschatzgelder sowie Bürgschaftsverpflichtungen sind hinfällig. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Graf Hans von Tierstein und die Stadt Basel (mit dem Sekretsiegel) sowie die Städte Bern und Solothurn und Rudolf von Neuenstein siegeln.
Brief:Graf Hanns von Tierstein, Herr zu Pheffingen und Hauptmann zu Ensissen [Ensisheim], und Peter Kotterer, Lehrer der päpstlichen Rechte und Propst zu Rinfelden, Anwälte im Namen von Herzog Albrecht von Oesterrich bzw. der Herrschaft Österreich, sowie Delegierte des Rats von Basel (Bürgermeister Hanns Rote und Henman Offemburg, Ritter, sowie Hanns Surlin, Andres Ospernelle und Hanns Bremenstein) fällen im langen Konflikt zwischen Schultheiss, Räten und Gemeinden der Städte Bern und Solotorn (vertreten durch Altschultheiss Uolrich von Erlach und Ludwig Hetzel von Bern und Claws von Wengen, Hanns Hagen, Conrat Studlin [auch: Schudlin] und Uolrich Boumgarter von Solothurn sowie Ratsgesandte von Zurich, Lucern und Schwitz) einerseits und Edelknecht Rudolff von Nuwenstein (anwesend in eigener Person zusammen mit Burchart Stoere, Velti von Nuwenstein, Conrat von Hungerstein, Fritschi Tirniger und Tenien Glotzner, Schaffner zu Ropperswiler [Rappoltsweiler]) anderseits einen gütlichen Entscheid. - Der Konflikt war entstanden, als sich Bern und Solothurn in ihrer Eigenschaft als Vormünder von Hanns und Thoman von Valkenstein gegenüber Rudolf von Neuenstein verpflichteten, ihm das nächste freiwerdende Lehen der beiden Falkensteiner zu verschaffen, dann aber Thomas von Falkenstein ein solches Lehen, das mit dem Tod von Hanns Heinrich von Eptingen frei wurde, ohne ihr Einverständnis an Cuonrat Múnch von Múnchenstein [auch: Conrat von Loewenberg] verlieh. Als Neuenstein das Lehen trotzdem bei Bern und Solothurn einforderte, erklärten ihm diese, das Verschulden liege nicht bei ihnen. In der Folge führte die Auseinandersetzung zu offenem Krieg und Feindschaft. - Nach Verhandlungen auf vorangehenden Vermittlungstagen entscheiden die Vermittler nun auf einem gütlichen Tag in Basel, dass sich Bern und Solothurn urkundlich verpflichten sollen, Rudolf von Neuenstein einen jährlich auf Gregor [12. März] in Basel bei einem offiziellen Wechsler fälligen Zins von 50 Rheinischen Gulden zu entrichten, der mit einem ausreichenden Unterpfand abgesichert sein soll, und zwar solange, bis sie ihm das von Thomas von Falkenstein an Löwenberg verliehene Lehen bzw. ein gleichwertiges anderes verschafft haben. Ausserdem sollen ihm die beiden Städte Schloss Nuwenstein, dass sie eingenommen haben, zurückgeben und ihn in seinen Besitzrechten unbehelligt lassen. Rudolf von Neuenstein soll seinerseits alle Verschreibungen, die er von den beiden Städten hat, herausgeben und sich ihnen gegenüber in Zukunft "fruntlich und nachburlich" verhalten. In die Aussöhnung miteinbezogen werden alle Angehörigen und Helfer der beiden Parteien. Unbezahlte Lösegelder und Brandschatzgelder sowie Bürgschaftsverpflichtungen sind hinfällig. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Graf Hans von Tierstein und die Stadt Basel (mit dem Sekretsiegel) sowie die Städte Bern und Solothurn und Rudolf von Neuenstein siegeln.
Creation date(s):3/13/1451
Creation date(s), remarks.:Samstag nach Gregor
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Basel
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle fünf Siegel hängen, das zweite, dritte und vierte beschädigt
City:Basel (AO); Pfeffingen, Tierstein, Johans von; Ensisheim, Hauptmann, Tierstein, Johans von; Rheinfelden (Stift St. Martin), Propst, Kotterer, Peter; Österreich, Herrschaft; Österreich, Herzog, Habsburg, Albrecht von, Anwalt, Kotterer, Peter; Österreich, Herzog, Habsburg, Albrecht von, Anwalt, Tierstein, Johans von; Basel, Ratsboten; Basel, Bürgermeister, Rot, Johans, Ritter; Basel, Ratsherr, Offenburg, Henmann, Ritter; Basel, Ratsherr, Sürlin, Hans; Basel, Ratsherr, Ospernell, Andres; Basel, Ratsherr, Bremenstein, Johans; Bern, Schultheiss, Rat und Gemeinde; Solothurn, Schultheiss, Rat und Gemeinde; Bern, Schultheiss, alt, Erlach, Ulrich von; Bern, Hetzel, Ludwig; Solothurn, Wengen, Klaus von; Solothurn, Hagen, Hans; Solothurn, Stüdlin, Konrad; Solothurn, Baumgarter, Ulrich; Zürich, Ratsgesandte; Luzern, Ratsgesandte; Schwyz, Ratsgesandte; Bern, Vormundschaft; Münchenstein (BL), Münch, Conrad; Basel, Wechsler; Neuenstein siehe Wahlen, Neuenstein; Wahlen (BL), Neuenstein, Schloss; Rappoltsweiler (Ribeauvillé), Schaffner, Glotzner, Tenien
Personenregister URStAZH:Tierstein, Johann von, Graf; Kotterer, Peter, Propst von Rheinfelden und Anwalt von Herzog Albrecht VI.; Rot, Johans, Ritter, Bürgermeister von Basel; Offenburg, Henmann, Ritter, Ratsherr von Basel; Sürlin, Hans, Ratsherr von Basel; Ospernell, Andres, Rat

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9623; UBBS, Bd. 7, Nr. 303/I (nach anderer Überlieferung)
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1025
 

Usage

End of term of protection:3/13/1531
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480306
 

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