F II a 185 (fol. 49 v) Bürgermeister, Rat und Zunftmeister der Stadt Zúrich erklären, dass sie dem ganzen Amt Grueningen und allen jetzigen und zukünftigen Bewohnern die Gnade gewährt haben, dass, wer bei der Viehverstellung (wer "halb vich" ins Amt "stelt") Geld auf dem Vieh stehen lässt, ein Vor

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:F II a 185 (fol. 49 v)
Title:Bürgermeister, Rat und Zunftmeister der Stadt Zúrich erklären, dass sie dem ganzen Amt Grueningen und allen jetzigen und zukünftigen Bewohnern die Gnade gewährt haben, dass, wer bei der Viehverstellung (wer "halb vich" ins Amt "stelt") Geld auf dem Vieh stehen lässt, ein Vorrecht daran hat. Das Gleiche gilt für ausstehende Zinsen der Viehverstellung ("rinder miet"). Die Bestimmung wird in den Dingstattrodel von Grüningen aufgenommen.
Brief:Bürgermeister, Rat und Zunftmeister der Stadt Zúrich erklären, dass sie dem ganzen Amt Grueningen und allen jetzigen und zukünftigen Bewohnern die Gnade gewährt haben, dass, wer bei der Viehverstellung (wer "halb vich" ins Amt "stelt") Geld auf dem Vieh stehen lässt, ein Vorrecht daran hat. Das Gleiche gilt für ausstehende Zinsen der Viehverstellung ("rinder miet"). Die Bestimmung wird in den Dingstattrodel von Grüningen [vgl. F II a 185, fol. 41-49 sowie 103 f.)] aufgenommen.
Creation date(s):1519
Entstehungsdatum, Original:3/10/1451
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
City:Grüningen, Dingstattrodel; Grüningen, Amt, Viehverstellung; Zürich, Bürgermeister und Rat

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9622
Level:Dokument
Ref. code AP:F II a 185 (fol. 49 v)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1539
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480305
 

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