C III 27, Nr. 3 (S. 1-2) Berchtoldt Vogt, Herr zu Winfelden, erteilt allen Leibeigenen, die zur Feste Weinfelden gehören, die Freiheit, dass sie weder von ihm noch von zukünftigen Gerichtsherren an Harnischen, an anderen Waffen (wie Armbrusten), an Panzern, an Eisenhüten oder an Blechharnischen be

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 27, Nr. 3 (S. 1-2)
Title:Berchtoldt Vogt, Herr zu Winfelden, erteilt allen Leibeigenen, die zur Feste Weinfelden gehören, die Freiheit, dass sie weder von ihm noch von zukünftigen Gerichtsherren an Harnischen, an anderen Waffen (wie Armbrusten), an Panzern, an Eisenhüten oder an Blechharnischen beerbt werden sollen. Vogt siegelt.
Brief:Berchtoldt Vogt, Herr zu Winfelden, erteilt allen Leibeigenen, die zur Feste Weinfelden gehören, die Freiheit, dass sie weder von ihm noch von zukünftigen Gerichtsherren an Harnischen, an anderen Waffen (wie Armbrusten), an Panzern, an Eisenhüten oder an Blechharnischen beerbt werden sollen. Vogt siegelt.
Creation date(s):1587
Entstehungsdatum, Original:9/29/1450
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
City:Weinfelden, Herrschaft, Vogt, Berchtold; Weinfelden, Herrschaft, Leibeigene; Weinfelden, Schloss; Weinfelden, Herrschaft, Erbrecht
Personenregister URStAZH:Vogt, Berchtold

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9569
Level:Dokument
Ref. code AP:C III 27, Nr. 3 (S. 1-2)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1607
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480252
 

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