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C II 16, Nr. 340 Steffan Altenburg, Bürger von Winterthur, und seine Frau Elsbeth beurkunden, dass sie mit Abt Johans und dem Konvent des Gotteshauses Ruty (Prämonstratenserorden) vereinbart haben, dass sie das [Amts]haus des Klosters in Winterthur, das an die Samnung und an den Graben grenzt, zu
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C II 16, Nr. 340 |
Title: | Steffan Altenburg, Bürger von Winterthur, und seine Frau Elsbeth beurkunden, dass sie mit Abt Johans und dem Konvent des Gotteshauses Ruty (Prämonstratenserorden) vereinbart haben, dass sie das [Amts]haus des Klosters in Winterthur, das an die Samnung und an den Graben grenzt, zu namentlich genannten Bedingungen bewohnen sollen (Dienstrevers). Sie sollen alle Zinsen und Gülten des Klosters, die an das Haus gehen, einziehen, aufbewahren und getreu verrechnen, wofür sie jährlich mit 2 Mütt Kernen sowie 5 % (1 Stuck auf 20 Stuck) der abgelieferten Kerne und Hafer entschädigt werden, ferner mit allen abgelieferten Hühnern und Eiern (ausgenommen die Fasnachtshühner, die auf Lebzeiten an Herman von Landenberg gehen). Das Kloster hat das Haus instand zu halten und die darauf erhobenen Steuern zu entrichten, während Altenburg die ihm von der Stadt persönlich auferlegten Verpflichtungen (Tagwen, Wachtdienste und Steuern) selbst zu leisten hat. Er soll sich für die Vertreter des Klosters bereithalten und ihnen für ein Mahl 18 Haller, einem Zinsmann 8 Haller veranschlagen. Bei Diensten ausserhalb der Stadt trägt das Kloster die Kosten. Altenburg hat dem Kloster innert Jahresfrist 10 Pfund Haller zu zahlen, ferner bei seinem und seiner Frau Tod jeweils 20 Pfund, für die er seinen gesamten Besitz als Sicherheit einsetzt. Stirbt Elsbeth vor ihrem Mann, kann dieser sich zu gleichen Bedingungen neu verheiraten; wenn im umgekehrten Fall Elsbeth sich wieder verheiratet, kann ihr neuer Mann, wenn er dem Kloster genehm ist, im Haus bleiben, solange sie lebt; ist er dem Kloster nicht genehm, muss Elsbeth ausziehen und 20 Pfund Abzug zahlen. Die 40 Pfund Abzug werden auch fällig, wenn Altenburg und seine Frau das Haus vorzeitig verlassen. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Erbetener Siegler für die beiden Aussteller, die kein eigenes Siegel haben: Jacob Hoppler, Altschultheiss von Winterthur. Anwesend: Ritter Heinrich Schwend, Johans Buochberg, Kirchherr von Soeitzach, Bertschi Senn und andere ehrbare Leute. |
Brief: | Steffan Altenburg, Bürger von Winterthur, und seine Frau Elsbeth beurkunden, dass sie mit Abt Johans und dem Konvent des Gotteshauses Ruty (Prämonstratenserorden) vereinbart haben, dass sie das [Amts]haus des Klosters in Winterthur, das an die Samnung und an den Graben grenzt, zu namentlich genannten Bedingungen bewohnen sollen (Dienstrevers). Sie sollen alle Zinsen und Gülten des Klosters, die an das Haus gehen, einziehen, aufbewahren und getreu verrechnen, wofür sie jährlich mit 2 Mütt Kernen sowie 5 % (1 Stuck auf 20 Stuck) der abgelieferten Kerne und Hafer entschädigt werden, ferner mit allen abgelieferten Hühnern und Eiern (ausgenommen die Fasnachtshühner, die auf Lebzeiten an Herman von Landenberg gehen). Das Kloster hat das Haus instand zu halten und die darauf erhobenen Steuern zu entrichten, während Altenburg die ihm von der Stadt persönlich auferlegten Verpflichtungen (Tagwen, Wachtdienste und Steuern) selbst zu leisten hat. Er soll sich für die Vertreter des Klosters bereithalten und ihnen für ein Mahl 18 Haller, einem Zinsmann 8 Haller veranschlagen. Bei Diensten ausserhalb der Stadt trägt das Kloster die Kosten. Altenburg hat dem Kloster innert Jahresfrist 10 Pfund Haller zu zahlen, ferner bei seinem und seiner Frau Tod jeweils 20 Pfund, für die er seinen gesamten Besitz als Sicherheit einsetzt. Stirbt Elsbeth vor ihrem Mann, kann dieser sich zu gleichen Bedingungen neu verheiraten; wenn im umgekehrten Fall Elsbeth sich wieder verheiratet, kann ihr neuer Mann, wenn er dem Kloster genehm ist, im Haus bleiben, solange sie lebt; ist er dem Kloster nicht genehm, muss Elsbeth ausziehen und 20 Pfund Abzug zahlen. Die 40 Pfund Abzug werden auch fällig, wenn Altenburg und seine Frau das Haus vorzeitig verlassen. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Erbetener Siegler für die beiden Aussteller, die kein eigenes Siegel haben: Jacob Hoppler, Altschultheiss von Winterthur. Anwesend: Ritter Heinrich Schwend, Johans Buochberg, Kirchherr von Soeitzach, Bertschi Senn und andere ehrbare Leute. |
Creation date(s): | 1/29/1450 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Siegel hängt |
City: | Rüti (Prämonstratenserkloster), Haus in Winterthur; Winterthur, Haus des Klosters Rüti; Winterthur, Bürger, Altenburg, Stefan; Rüti (Prämonstratenserkloster), Abt, Johans; Rüti (Prämonstratenserkloster), Abt und Konvent; Winterthur, Graben; Winterthur, Sammlung; Rüti (Prämonstratenserkloster), Amtmann, Altenburg, Stefan; Rüti (Prämonstratenserkloster), Amtmann, Dienstrevers; Winterthur, Steuerpflicht; Winterthur, Schultheiss, alt, Hoppeler, Jakob; Seuzach, Kirche, Kirchherr, Buchberg, Johans |
Personenregister URStAZH: | Landenberg, Hermann von; Altenburg, Stefan; Altenburg, Elsbeth; Johans, Abt von Rüti; Hoppeler, Jakob, Altschultheiss von Winterthur; Schwend, Heinrich, Ritter (Z); Buchberg, Johans, Kirchherr von Seuzach (Z); Senn, Bertschi (Z) |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9511 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C II 16, Nr. 340 |
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Usage |
End of term of protection: | 1/29/1480 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480195 |
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