C II 9, Nr. 115 Freiherr Walther von Bussnang, Statthalter des Meisters [des Johanniterordens] in deutschen Landen und Komtur in Thobel (Johanniterorden), beurkundet, dass die Brüder des Johanniterhauses Kussnach nach dem Tod von Komtur Heinrich Staler den Johanniterbruder Ruodolff Keller einstimm

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 9, Nr. 115
Title:Freiherr Walther von Bussnang, Statthalter des Meisters [des Johanniterordens] in deutschen Landen und Komtur in Thobel (Johanniterorden), beurkundet, dass die Brüder des Johanniterhauses Kussnach nach dem Tod von Komtur Heinrich Staler den Johanniterbruder Ruodolff Keller einstimmig zum Komtur gewählt haben, wie ihnen das gemäss einer Urkunde vom Meister und den Pflegern der oberen Ballei anlässlich eines Provinzialkapitels erlaubt und vom "Herrn" [Grossmeister] von Rodoss ebenfalls durch eine Urkunde bestätigt worden ist. Bussnang bestätigt auf Bitten des neuen Komturs und der Brüder von Küsnacht die Wahl und ermächtigt Keller, sein Amt nach den Regeln und Statuten des Ordens auszuüben. Keller soll auch für den Unterhalt des Ordenshauses besorgt sein und den üblichen Bestand an Ordensbrüdern (die "gewonlich zall der personen nach inhalt des registers") aufrechterhalten, die Ordensbrüder mit Essen und Trinken sowie anderen Lebensbedürfnissen versorgen und mit ihnen das geistliche Leben ordnungsgemäss führen. Komtur und Brüder bleiben unter "correction, visitation und gehorsam" des Meisters in deutschen Landen oder seines Statthalters; Meister und Statthalter oder ihre Visitatoren sind samt Begleitung und Pferden freundlich zu empfangen und zu beherbergen. Die Responsen hat der Komtur jährlich zu den festgesetzten Terminen zu bezahlen. Er darf vor der Bestätigung seiner Wahl keine Erblehen oder Güter verpfänden, verkaufen, tauschen oder auf ewig verleihen. Abschliessend befiehlt Bussnang allen Brüdern, Laienbrüdern ("donaten"), Schwestern, Pfründnern und allen anderen Untertanen des Ordenshauses Küsnacht dem neuen Komtur gehorsam zu sein. Bussnang siegelt.
Brief:Freiherr Walther von Bussnang, Statthalter des Meisters [des Johanniterordens] in deutschen Landen und Komtur in Thobel (Johanniterorden), beurkundet, dass die Brüder des Johanniterhauses Kussnach nach dem Tod von Komtur Heinrich Staler den Johanniterbruder Ruodolff Keller einstimmig zum Komtur gewählt haben, wie ihnen das gemäss einer Urkunde vom Meister und den Pflegern der oberen Ballei anlässlich eines Provinzialkapitels erlaubt und vom "Herrn" [Grossmeister] von Rodoss ebenfalls durch eine Urkunde bestätigt worden ist. Bussnang bestätigt auf Bitten des neuen Komturs und der Brüder von Küsnacht die Wahl und ermächtigt Keller, sein Amt nach den Regeln und Statuten des Ordens auszuüben. Keller soll auch für den Unterhalt des Ordenshauses besorgt sein und den üblichen Bestand an Ordensbrüdern (die "gewonlich zall der personen nach inhalt des registers") aufrechterhalten, die Ordensbrüder mit Essen und Trinken sowie anderen Lebensbedürfnissen versorgen und mit ihnen das geistliche Leben ordnungsgemäss führen. Komtur und Brüder bleiben unter "correction, visitation und gehorsam" des Meisters in deutschen Landen oder seines Statthalters; Meister und Statthalter oder ihre Visitatoren sind samt Begleitung und Pferden freundlich zu empfangen und zu beherbergen. Die Responsen hat der Komtur jährlich zu den festgesetzten Terminen zu bezahlen. Er darf vor der Bestätigung seiner Wahl keine Erblehen oder Güter verpfänden, verkaufen, tauschen oder auf ewig verleihen. Abschliessend befiehlt Bussnang allen Brüdern, Laienbrüdern ("donaten"), Schwestern, Pfründnern und allen anderen Untertanen des Ordenshauses Küsnacht dem neuen Komtur gehorsam zu sein. Bussnang siegelt.
Creation date(s):6/11/1459
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Vom Siegel nur noch der Pergamentstreifen vorhanden.
City:Küsnacht, Johanniterhaus, Komtur, Keller, Rudolf; Küsnacht, Johanniterhaus, Komtur, Staler, Heinrich; Tobel (Johanniterhaus), Komtur, Bussnang, Walter von; Küsnacht, Johanniterhaus, Brüder; Küsnacht, Johanniterhaus, Keller, Rudolf; Küsnacht, Johanniterhaus, Komtur, Amtspflichten; Küsnacht, Johanniterhaus, Komtur, Wahl; Deutsche Lande, Johanniter, obere Ballei; Deutsche Lande, Johanniter, Hochmeister, Statthalter, Bussnang, Walter von; Johanniterorden, Ordenskapitel; Rhodos, Johanniter, Grossmeister; Küsnacht, Johanniterhaus, Visitation; Küsnacht, Johanniterhaus, Pfründner; Küsnacht, Johanniterhaus, Donatbrüder
Personenregister URStAZH:Bussnang, Walter von, Freiherr, Komtur in Tobel; Bussnang, Walter von, Freiherr, Statthalter des Meisters des Johanniterordens in deutschen Landen; Staler, Heinrich, Komtur von Küsnacht; Keller, Rudolf, Komtur von Küsnacht

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10382
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 9, Nr. 115
 

Usage

End of term of protection:6/11/1539
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=479856
 

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