C I, Nr. 1064 Schultheiss und Rat der Stadt Dyessenhoven sitzen öffentlich zu Gericht und weisen mit Mehrheitsbeschluss eine von Peter Stoeckly von Mengen gegen die Stadt Zurich (vertreten durch [Heinrich] Effinger, Bürger von Zürich) erhobene Klage ab, 1446.07.06 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1064
Title:Schultheiss und Rat der Stadt Dyessenhoven sitzen öffentlich zu Gericht und weisen mit Mehrheitsbeschluss eine von Peter Stoeckly von Mengen gegen die Stadt Zurich (vertreten durch [Heinrich] Effinger, Bürger von Zürich) erhobene Klage ab
Brief:Schultheiss und Rat der Stadt Dyessenhoven sitzen öffentlich zu Gericht und weisen mit Mehrheitsbeschluss eine von Peter Stoeckly von Mengen gegen die Stadt Zurich (vertreten durch [Heinrich] Effinger, Bürger von Zürich) erhobene Klage ab. Nach Stöcklis Darstellung hatten er und seine Gesellen vor einiger Zeit drei "uss den aydgnossen" gebürtige Studenten (auch: Knaben), die Verwandte in der Eidgenossenschaft haben (welche die Herrschaft von Oesterrich und ihre Angehörigen täglich "wider got, er und recht" bekriegt), gefangen genommen und nach Zürich gebracht, nachdem ihrem Mitgesellen Aspan, einem geborenen Zürcher, den sie sicherheitshalber vorgängig zum Rat von Zürich gesandt hatten, erklärt worden war, man sei mit ihrem Plan einverstanden; auch die Erlaubnis zur Überführung der Gefangenen in ein Haus nach Zürich hatte Aspan vorgängig beim Rat eingeholt, und bei der Festlegung des Lösegeldes waren zwei Ratsvertreter anwesend. Für einen der Gefangenen, einen Kaufmann, sei das Lösegeld auf 300 Gulden festgelegt worden, wie neben Aspan auch Erhart Walder bezeugen kann. (Ein zweiter Gefangener war "nit recht vertig", ein dritter gestand ohne Zwang, dass er die Eidgenossen und namentlich seinen Vater über die Lage informiert habe.) Dann aber liessen die Zürcher den Gefangenen ohne Wissen und Willen Stöcklis frei, weshalb er nun seinen Anteil von 100 Gulden einfordert. - Effinger als Vertreter Zürichs erklärt demgegenüber, tatsächlich habe Aspan, ein Bürger von Zürich, mit einigen Ratsvertretern und dem "Zusatz" [Besatzungstruppen] gesprochen, es sei ihm aber von der geplanten Gefangennahme der drei Studenten abgeraten worden. Die Erlaubnis, die Gefangenen dann doch nach Zürich zu bringen, erteilte der Rat einerseits aus Furcht, sie könnten zu jung sein, um mit ihnen ein Lösegeld zu erpressen (nachdem man im Krieg bis dahin auf beiden Seiten darauf verzichtet hatte, jungen Knaben oder Töchtern des Feindes Schaden zuzufügen), anderseits weil die drei Knaben die Eidgenossenschaft vielleicht noch vor Kriegsausbruch verlassen hatten [und deshalb nicht unter die Vereinbarung fielen], wobei aber auch die Möglichkeit bestand, dass ihnen Villingen, wo sie zur Schule gingen, eine spezielle Schutzzusage gegeben hatte. Auf jeden Fall standen die Gefangenen in Zürich in der Verfügungsgewalt der Stadt und nicht mehr in jener von Stöckli. Die beiden Ratsvertreter seien nicht eigens zu den Gefangenen geschickt worden, vielmehr seien bei Kriegsbeginn [1443] zwei Ratsvertreter ernannt worden, die allgemein darüber zu wachen hatten, dass Gefangene, die man in die Stadt brachte, nicht zu hart behandelt würden. Nachdem der eine Gefangene, Student eines Chorherrn von [Bero]muenster im Ergoew, auf 300 Gulden Lösegeld geschätzt worden war, rief ihn der Bürgermeister zu sich und verhörte ihn, wobei dieser beteuerte, er habe weder seinem Vater noch anderen Eidgenossen je geschrieben, ausser einmal, als der "gnedige herr" [Herzog Albrecht] erstmals ins Land kam [im Herbst1444], da habe er dem [General]vikar von Costentz [Nikolaus Gundelfinger, gleichzeitig Propst von Beromünster] geschrieben und ihn gebeten, seinen Vater zu informieren, dass er sich bedroht fühle und Geld benötige. Nachdem die Eidgenossen vom Vorfall vernommen hatten, begannen auch sie mit der Gefangennahme von Knaben, bis anlässlich des Tages zu Wurms [am 5. Oktober 1445 (vgl. RTA XVII Nr. 427)] [Heinrich] von Fleckenstain zu den Eidgenossen und zu den Zürchern entsandt wurde und bei seinen Verhandlungen beide Kriegsparteien unter anderem darauf aufmerksam machte, dass die Gefangennahme von jungen Schülern und Knaben eine "nüwrung" im Krieg wäre und zu einer Eskalation der Kriegsführung führen würde. Daraufhin riefen die Zürcher Aspan und Walder zu sich, entschädigten die Gesellen mit 20 Gulden und veranlassten die Freilassung der Gefangenen. Von Stöckli hörten sie in der Folge nichts mehr, bis er sie verklagte. - Falls Stöckli noch Rechtsansprüche gegen Aspan geltend machen will, soll er diese vor den Rat von Zürich bringen. Jeder Partei wird eine Urkunde ausgestellt. - Stadtsiegel von Diessenhofen.
Creation date(s):7/6/1446
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürichkrieg, Alter, Kriegsgefangene; Zürichkrieg, Alter, Studenten als Spione; Diessenhofen, Schultheiss und Rat; Mengen (D), Stöckli, Peter; Zürich, Bürger, Effinger, Heinrich; Eidgenossenschaft, Studenten; Österreich, Herrschaft; Zürich; Zürich, Bürger, Aspan; Zürich, Rat; Zürich, Walder, Erhard; Villingen, Schule; Beromünster, Stift, Chorherr; Münster siehe Beromünster; Zürich, Bürgermeister; Österreich, Herzog, Habsburg, Albrecht von; Österreich, Herrschaft, Vorlande; Beromünster, Stift, Propst, Gundelfinger, Nikolaus; Konstanz, Bistum, Generalvikar, Gundelfinger, Nikolaus
Personenregister URStAZH:Stöckli, Peter; Effinger, Heinrich; Aspan; Walder, Erhard; Habsburg, Albrecht von, Herzog; Gundelfinger, Nikolaus, Generalvikar und Propst von Beromünster; Worms, Vermittlungstag; Fleckenstein, Heinrich von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9174
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1064
 

Usage

End of term of protection:7/6/1526
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=479817
 

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