Title: | Gastwirtschaftswesen |
Inhalt und Form: | Das Statthalteramt hatte für die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen bezüglich des Gastwirtschaftswesens (insbesondere der kantonalen Gesetze betreffend das Wirtschaftsgewerbe und den Verkauf von geistigen Getränken vom 15.07.1888, vom 31.05.1896 und vom 21.05.1939) im Bezirk Winterthur zu sorgen. Insbesondere war es zuständig für die Austeilung der von der Abteilung Wirtschaftswesen der kantonalen Finanzdirektion erteilten Patente für Gastwirtschaftsbetriebe und für den Kleinverkauf von alkoholhaltigen Getränken sowie für das Inkasso der Abgaben für diese Patente. Ausserdem übte das Statthalteramt zusammen mit den Gemeinderäten sowie den Polizeiorganen der Gemeinden und des Kantons die Wirtschaftspolizei aus. Schliesslich oblag dem Statthalteramt die Festsetzung und Bekanntmachung derjenigen sechs bzw. ab 1940 acht Tage eines Jahres, an denen ohne besondere Bewilligung öffentliche Tanzveranstaltungen erlaubt waren, sowie die Behandlung von Gesuchen um Bewilligung von öffentlichen Tanzveranstaltungen an anderen Tagen. Angaben zur Art und zum Inhalt der vorhandenen Akten sind in den Beschrieben der untergeordneten Klassen zu finden. |
Creation date(s): | 1896 - 1952 |
Number: | 20 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4791450 |
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