NN 818 Belege für Totgeburten, 1917-1963 (Klasse)

Archive plan context


Ref. code:NN 818
Title:Belege für Totgeburten
Inhalt und Form:Nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat erfolgte Geburten wurden in das Geburtsregister eingetragen. Kam das Kind nach dieser Zeit tot zur Welt, musste dem Zivilstandsbeamten in jedem Fall eine Todesbescheinigung des Arztes vorgelegt werden. Auf der Todesbescheinigung wurde vom Zivilstandsbeamte die Nummer des Eintrags im Geburtsregisters vermerkt.
Die Belege sind pro Bezirk zusammengefasst und innerhalb eines Bezirks alphabetisch nach Zivilstandskreis verzeichnet.
Creation date(s):1917 - 1963
Number:221
Level:Klasse
Ref. code AP:NN 818
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4775600
 

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