B I 138 (S. 309) Entscheidung im Streit um das Verkaufsrecht eines Erbguts in Ferrach zwischen dem Kloster Rüti und den Brüdern Bucher, 1800 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B I 138 (S. 309)
Title:Entscheidung im Streit um das Verkaufsrecht eines Erbguts in Ferrach zwischen dem Kloster Rüti und den Brüdern Bucher
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erkennen sich in der Streitsache zwischen Hans und Andreas Bucher, Gebrüdern zu Ferrach, und Abt Marx vom Kloster Rüti wegen des Verkaufsrechtes an dem Erbgut, das die Bucher und ihre Vorfahren um 1200 Pfund erworben und das sie von ihrem Vater Rüdi Bucher ererbt hatten. Es wird festgelegt, dass nach dem Wortlaut des Erblehenbriefs dieses Gut nur an Genossen weiter verkauft werden darf, dass die Inhaber die Wälder mit Holzverkauf und Köhlerei bescheidenlich nutzen, die rechten Fron- und Ewälder jedoch schonen, sowie Zinsrückstände an das Kloster Rüti abliefern sollen; dagegen ist der Abt von Rüti wegen Ueberlaufens des Weihers zu keinem Schaden verpflichtet.
Sekretsiegel des Rats angekündigt.
Creation date(s):approx. 1800
Entstehungsdatum, Original:10/7/1491
Creation date(s), remarks.:an fritag vor sant Callixtus tag
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Anmerkungen:Das Original (C II 12, Nr. 542) wurde am 7. Februar 1834 an Caspar Honegger und Mithaften in Ferrach ausgehändigt und scheint verloren zu sein.
Level:Dokument
Ref. code AP:B I 138 (S. 309)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1880
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4763494
 

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