Title: | Erteilung von Lehraufträgen |
Inhalt und Form: | Das Erteilungsverfahren für Lehraufträge an Privatdozenten oder nicht zum Lehrkörper gehörende Personen war im Gesetz über das gesamte Unterrichtswesen vom 23.12.1859 und in der Universitätsordnung der Universität Zürich vom 11.03.1920 geregelt. Bis im Frühling 1963 oblag die Erteilung von Lehraufträgen dem Erziehungsrat, welcher auf Antrag der Hochschulkommission und nach Anhörung der Fakultäten entschied. Ab dem Frühling 1963 erledigte die Hochschulkommission diese Aufgabe auf Antrag der Fakultäten. Auf das Wintersemester 1996/1997 hin delegierte die Hochschulkommission die Kompetenz zur Erteilung der Lehraufträge an das Rektorat der Universität. Für die Festlegung der Fakultäts-Kreditlimiten für die Lehraufträge im Rahmen der jeweils für ein Semester geltenden Gesamtsumme war die Erziehungsdirektion zuständig. |
Creation date(s): | 1898 - 1996 |
Number: | 70 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4713377 |
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