Beschlagnahmung oder Einziehung von Waffen, 1991-2006 (Klasse)

Archive plan context


Title:Beschlagnahmung oder Einziehung von Waffen
Inhalt und Form:Das Statthalteramt ist zuständig für Entscheide betreffend die Beschlagnahmung und die definitive Einziehung von Waffen, Munition und gefährlichen Gegenständen. Die Sicherstellung der Objekte erfolgt jeweils durch die Polizeiorgane. Die rechtliche Grundlage für diese Aufgabe des Statthalteramts bildete zunächst die kantonale Waffenverordnung vom 28.09.1942 (Paragraph 15) in Verbindung mit dem Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition vom 27.03.1969 (Paragraph 5) und bilden seit 1999 das Waffengesetz des Bundes vom 20.06.1997 (Artikel 31) sowie die kantonale Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 16.12.1998 (Paragraph 8).
Die hier verzeichneten Dossiers enthalten neben den Akten des Statthalteramts (Korrespondenz, Befragungen, Erledigungsschreiben) in der Regel Polizeirapporte und teilweise Akten von Strafuntersuchungsbehörden.
Die vorliegenden Dossiers wurden vom Statthalteramt in der Aktengruppe "Waffen" aufbewahrt. Von diesen Akten übernahm das Staatsarchiv eine Musterauswahl in Form von zwei Geschäften pro Jahr zur Endarchivierung.
Creation date(s):1991 - 2006
Number:9
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4646508
 

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