Grenzkarten, 1989-1995 (Klasse)

Archive plan context


Title:Grenzkarten
Inhalt und Form:Hier verzeichnet sind sogenannte Grenzkarten (Bewilligungen für den Grenzübertritt nach Deutschland) bzw. meist nur Kopien davon. Gemäss dem am 21.05.1970 abgeschlossenen Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr kann den in den Grenzzonen wohnenden Angehörigen der Vertragsstaaten und Drittausländern, die eine Aufenthaltsbewilligung eines Vertragsstaates besitzen, von den zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates (im Kanton Zürich von den Statthalterämtern) eine Grenzkarte ausgestellt werden. Die Grenzkarte berechtigt den Inhaber, die Grenze beliebig oft zu überschreiten und sich ohne Aufenthaltsbewilligung bis zu drei Tage in der anderen Grenzzone aufzuhalten. Die Grenzkarte kann mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 5 Jahren ausgestellt und bis höchstens 10 Jahren verlängert werden. Bei Drittausländern darf die Gültigkeitsdauer der Grenzkarte diejenige der Aufenthaltsbewilligung nicht überschreiten.
Zur Endarchivierung übernommen wurde eine Musterauswahl in Form von zwei Grenzkarten pro Jahr.
Creation date(s):1989 - 1995
Number:10
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4586258
 

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