Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 754 (S. 77-78) |
Title: | Ratsentscheid betreffend fremder Hausleute in Hottingen |
Brief: | In der Appellationsstreitigkeit zwischen Hauptmann Kramer, im Namen seines Schwiegervaters Keller, und Abraham Ziegler sowie der Gemeinde Hottingen betreffend die Hausleute, die in den Häusern von Keller und Ziegler wohnen und keine Gemeindegenossen sind, entscheidet der Rat: Keller und Ziegler dürfen ihre Häuser weiterhin so brauchen wie bisher, aber keine Neuerungen oder Erweiterungen daran vornehmen. Gemeindsgenossen haben den Vorrang vor Auswärtigen, wenn aber keine Gemeindsgenossen zur Verfügung stehen, dürfen sie auch weiterhin Fremde aufnehmen. Sie müssen allerdings für diese Hintersassen bürgen. Ausserdem haben die Auswärtigen einen Nachweis zu erbringen, dass sie nach wie vor über das Bürgerrecht ihrer Herkunftsgemeinde verfügen. |
Creation date(s): | 11/17/1721 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
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Usage |
End of term of protection: | 11/17/1801 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4573442 |
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